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DER FREIE ARZT - Nr. 1/2000


 

Skandal!

Was wir derzeit in der großen Politik erleben, hat ein skandalöses Pendant vor kurzer Zeit in der Steiermark: die Steiermärkische Gebietskrankenkasse verweigert die Invertragnahme eines obersteirischen Kollegen, da dieser es "gewagt" hatte, gemeinsam mit anderen Kolleginnen und Kollegen seinen Namen unter ein Inserat der Ärztekammer zu setzen!

Eine unglaubliche Aktion mit Maulkorbcharakter, die jedwedem Recht auf freie Meinungsäußerung in einer Demokratie widerspricht!

Es ist unfassbar, aber wahr:

Die Steiermärkische GKK verweigert einem Kollegen den Kassenvertrag, weil dieser von seinem demokratischen Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatte!

Ein Vorgehen, das uns mehr als bedenklich stimmen und in uns allen die Alarmglocken auslösen muss: ist diese Argumentation der Einstieg in einen Stil zukünftiger verschärfter Sanktionspolitik der GKK? Müssen alle Vertragsärzte (angehende und bestehende) in Zukunft fürchten, dass sie bei einem persönlichen Verhalten, das der GKK nicht in ihr Konzept passt, mit gleichen oder ähnlichen Sanktionen rechnen müssen? Sind Ausweitungen in andere Bereiche geplant?

Diese diskriminierende und den Grundsätzen einer Demokratie zutiefst widersprechende Ohrfeige darf nicht unwidersprochen bleiben!

Mit allen Mitteln, vor allem auch auf juristischer Basis, muss die Standesvertretung gegen einen solchen Akt vorgehen! Dies aus prinzipiellen Gründen, aber auch im Interesse des betroffenen Kollegen und aller steirischen Ärzte!