DER FREIE ARZT -
Nr. 2/2000
Wertsicherungs-Klausel: Conditio sine qua non
Es geht nicht – wie von der GKK immer wieder gerne behauptet – um die Sicherung von Privilegien, sondern ganz einfach um die Zukunft und Existenzsicherung der Vertragsärzte.
Dass die bisherige Honorarautomatik auch rechtens und sogar berechtigt war, hat schließlich die Entscheidung der Landesschiedskommission erst jüngst bestätigt: für 1999 wurde sie den Vertragsärzten rückwirkend zuerkannt, nachdem auch Präsident Routil und Vizepräsident Gazarolli als Zeugen einvernommen worden waren. Auch die Wichtigkeit wurde damit offenbar: ohne diese Vereinbarung hätte es nach Willen der GKK für 1999 nach Blockierung irgendwelcher fruchtbringender Verhandlungen nämlich 0% (= NICHTS) gegeben!
Der Kassenarzt befindet sich in einer ambivalenten Situation: einerseits ist er selbständig berufsausübend, andererseits ist er (noch) von den Kassen und ihren Verträgen abhängig. Einerseits hat er zur Existenzsicherung und Sicherung von Arbeitsplätzen seine Praxis nach betriebswirtschaftlichen Aspekten zu führen, andererseits diktiert der Vertragspartner die Honorierung. Einerseits wird er als freier (?) Unternehmer von allen Sparmaßnahmen und Belastungen voll getroffen, andererseits will man ihm nicht einmal einen gesicherten Inflationsausgleich zugestehen. Einerseits steckt er im Korsett des vertraglich zugestandenen Leistungskataloges, andererseits darf er nicht zusätzlich erworbene Fähigkeiten im außervertraglichen Raum verrechnen.
Man muss schon ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein haben, um sich in dieser Zange noch als freier Berufsstand zu fühlen!
Die neue Regierung hat erkannt, dass das gesamte Gesundheitswesen einer Reform zu unterziehen ist. Einer der Punkte ist, dass die Versorgung der Bevölkerung vermehrt im niedergelassenen Bereich erfolgen soll. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Palette der modernen Medizin auch in einem modernen Honorarkatalog Einzug findet und die Vertragsärzte in ihrer Existenz abgesichert sind. Das werden auch die Kassen zur Kenntnis nehmen müssen. In dieser Situation den Ärzten, und somit auch den Patienten, den Vertrag zu kündigen, war eine Fehlentscheidung der GKK.
Welches Szenario wäre zu erwarten, würde es in Zukunft keine Wertsicherungsvereinbarung mehr vertraglich zugesichert geben?
Die am 30.3.2000 der GKK vorgebrachten Vorstellungen von Seiten der Ärzteschaft mit 1,1 % Inflationsraten-Abgeltung (im April lag diese schon bei 1,9 %) plus ca. 1,4 % für Maßnahmen auf dem Leistungssektor in unabdingbarem Junktim mit einer neuen Wertsicherungsvereinbarung dürfen nach den sehr schwachen Jahren 1997 und 1998 (Honorarautomatik ausgesetzt) und der nur per Schiedsentscheid für 1999 zur Auszahlung gelangenden 1,37 % wahrlich als moderat bezeichnet werden.
Das Gegenangebot der GKK unter 1 % unter dezidiertem Ausschluss einer Sicherheitsklausel ist daher absolut abzulehnen!
Nochmal: die GKK hat gekündigt, es liegt nun an ihr, eine für die Ärzteschaft annehmbare Vertragsdefinition anzubieten!
Dr. Jörg
Garzarolli, Obmann der AKTION FREIER ARZT, 2. Vizepräsident
in der ÄK Steiermark
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Wir alle haben einen vertragslosen Zustand nicht herbeigesehnt und ihn auch nicht provoziert, wir haben aber auch keine Angst davor! Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung, dass Sie mit dieser Ihre persönliche Zukunft maßgeblich mitgestalten!
Sie haben die Wahl: Standhaftigkeit, Vernunft und Geschlossenheit zu beweisen oder in eine höchst unsichere und die Abhängigkeit weiter ausdehnende Zukunft zu gehen. Wenn wir uns pro futuro weiter als freier Berufsstand fühlen wollen, müssen wir auf eine Wertsicherungs-Klausel bestehen!