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DER FREIE ARZT - Nr. 3/2000


 

Dr. Wolfgang Florian Dr. Norbert Meindl

Behandlungsbeitrag für Ambulanzbesuch ab 1.1.2001 ("Ambulanzgebühr")

Wie aus den Pressemitteilungen zu entnehmen war, hat die Bundesregierung beschlossen, ab 1.1.2001 für Ambulanzbesuche in Krankenhausambulanzen und in GKK-Ambulatorien einen Betrag von 150.- ATS (bei Überweisung) bzw. 250.- ATS (ohne Überweisung) einzuheben.

Die Meldung der Ambulanzbesuche erfolgt vom jeweiligen Ambulanzbetreiber quartalsmäßig an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger und wird dann nach Ablauf des aktuellen Jahres (da eine Jahresmaximalsumme von ATS 1000.- vereinbart ist) dem Patienten in Rechnung gestellt.

Vorgesehen ist eine Befreiung von dieser Gebühr in folgenden Fällen:

  1. Rezeptgebührenbefreite Patienten
  2. Notfälle (vitale Notfälle und Fälle, bei denen unmittelbar an den Ambulanzbesuch eine stationäre Aufnahme auch an einer anderen Abteilung notwendig ist)
  3. Begutachtungsfälle
  4. Mutterschutz
  5. Blutspender
  6. In Fällen, wenn zum Zeitpunkt des Ambulanzbesuches, in zumutbarer Entfernung diese Untersuchungsmethode nicht von der niedergelassenen Ärzteschaft angeboten wird (Kassenärzte, Wahlärzte, Privatärzte, Privatinstitute).

Wie aus den oben angeführten Angaben ersichtlich, wird die buchstabengetreue Durchführung dieser Verordnung nicht nur einige Probleme bereiten, sondern besonders für die Ambulanzärzte einen erheblichen administrativen Mehraufwand verursachen.

Es ist daher durchaus vorstellbar, dass der eine oder andere Feinschliff in diesem Gesetz noch durchgeführt werden wird.

Dem Inhalt nach stellt dieses Gesetz ein enormes Reformvorhaben dar, wird doch in Zukunft ein großer Teil von Leistungen aus den Ambulanzen in den niedergelassenen Bereich verlagert. Es ist nicht plausibel , dass routinelle Kontrollen oder Erstuntersuchungen einer wirtschaftlich aufwendigen Spitalsambulanz bedürfen.

Andererseits erfordert so ein System eine dafür gerüstete extramurale Struktur (und Mittel), um die Leistungen zu erbringen. Hier ist ein Nachholbedarf gegeben, vor allem im Organisationsbereich der niedergelassenen Ärzteschaft (Gruppenpraxis, Anstellung Arzt bei Arzt ...) sowie im Bereitstellen der dazu notwendigen Geldmittel. Derzeit ist es so, dass das Projekt "Extramuralmedizin" gestartet ist, die entsprechenden Leistungen dafür aber noch nicht zur Verfügung stehen.

Die politischen Entscheidungsträger sind daher aufgefordert, die dafür notwendigen Maßnahmen ehebaldigst zu erstellen, da der Zeitpunkt 1.1.2001 unmittelbar bevorsteht, - sollen doch in Zukunft nicht die Patienten Leidtragende dieser Systemänderung sein.

Die AKTION FREIER ARZT tritt dafür ein, dass rasch die dafür notwendigen Organisationsformen wie Gruppenpraxis, Anstellung Arzt bei Arzt, Übergangspraxis etc. sowie eine Reform der Leistungskataloge mit den dafür notwendigen wirtschaftlichen Tarifen etabliert werden.

Eventuell frei werdende ärztliche Arbeitsplätze in Ambulanzen/Ambulatorien könnten so von einer privatwirtschaftlich geführten Extramuralmedizin aufgefangen werden, die Versicherungsträger könnten sich ausschließlich ihrer ureigensten Aufgabe nämlich die des Versicherns und damit der Finanzierung der Leistungserbringung widmen. ("EA Generali repariert nicht, sondern bezahlt nur den Schaden").

Die niedergelassene Ärzteschaft ist durchaus bereit, die auf sie zukommende Mehrbelastung zu tragen, sie hat auch in der Vergangenheit bewiesen, dass dies ökonomisch und damit kostengünstiger möglich ist – wenn man diese vorgelegten Vorschläge auch rasch umsetzt.