DER FREIE ARZT -
Nr. 3/2000
Dr. Eiko Meister,
Assistent, Turnusarzt in Fachausbildung zum Facharzt für Innere
Medizin
Rühles Tätigkeitsprofil österreichweit abgesegnet
In der Sitzung der Kurie der angestellten Ärzte am 17. Februar 2000 bringt die Regierungspartei unter Schmidt und Rühle als drittletzten Punkt das lange diskutierte Turnusärztetätigkeitsprofil zur Diskussion. Die nachfolgende Diskussion ist sehr heftig und führt letztlich zur Abstimmung des vorgelegten Profils.
Seitens der Aktion Freier Arzt werden mehrere Bedenken zum Inhalt und der Formulierung dieses Profils geäußert. Es sind Punkte wie die elementare Fünf-Sinne-Diagnostik, sowie wortwörtlich Puls- und Blutdruckmessungen, die, der Meinung der Regierung nach, nicht die Tätigkeiten eines Turnusarztes sind.
Wenn sich nun Kollegin Rühle in der vorletzten Aussendung ihres Fraktionsblattes darüber beschwert, dass die Aktion Freier Arzt nicht für dieses Profil gestimmt habe, dann nur deswegen, weil durch die Einführung dieses schwachen und österreichweit nicht akkordierten Profils eine Verbesserung des Standes unserer Turnusärztinnen und –ärzte wohl nicht möglich wird.
Doch hat uns die Zeit mittlerweile überholt. In der ÖAK wird das Turnusärztetätigkeitsprofil beschlossen und in weiterer Folge in der Österreichischen Ärztezeitung im September zur Kenntnis gebracht.
Auch wenn Kollegin Rühle eine derartig eloquente Lehrerin ist, um Laien das Blutdruckmessungen beizubringen, so ist sie dennoch an den "Bundeskollegen" gescheitert. Denn die korrekte Blutdruckmessung ist noch immer eine ärztliche Tätigkeit, wie dies auch in den Ärzte-Ausbildungsrichtlinien niedergeschrieben ist.
Darüberhinaus werden in dieses fragwürdige Papier ausschließlich Schutzmaßnahmen für die Kollegin Kummervoll hineinreklamiert und still in Wien beschlossen, die von den anderen im Krankenhaus tätigen ärztlichen Berufsgruppen nicht vollständig nachvollzogen werden können.
Ich frage mich, welcher Turnusarzt kennt wirklich die strategischen Aussagen des Leitbildes des Krankenhausträgers (was immer das sein mag).
Es ist standespolitisch und auch berufspolitisch extrem bedenklich, wenn man für eine Teilgruppe von Ärzten im Spital ein Tätigkeitsprofil erstellt, die restlichen (Assistenten und Oberärzte) aber elegant vergisst.
Nebstbei: eine Blutabnahme aus der Vene ist nach dem neuen Tätigkeitsprofil keine turnusärztliche Tätigkeit! Ich bin gespannt, wie die Kolleginnen und Kollegen das dann in ihrer Ordination an ihren Kunden erlernen werden.
Die Aktion Freier Arzt vertritt die Auffassung, dass eine Regelung der Routinearbeit von Turnusärzten leider notwendig geworden ist, aber ein Papier in der derzeitig beschlossenen Form wohl eher erheiternden, als richtungsgebenden Charakter hat.
Heißt es dort auch, dass im Routinefall das Pulsen keine ärztliche Tätigkeit ist. Die persönlich erlebte Frage einer Kollegin, ob bei einer Flimmerarrhythmie der Puls unregelmäßig sei, wird dann wohl zum Standard gehören, weil’s ja keiner mehr lernt.
Besonderen Dank auch für den Passus, dass Sekundärtransporte nur mehr von selbständig zur Berufsausübung befähigten Ärzten durchgeführt werden dürfen. Ein sprunghafter Anstieg von Stammpersonalstellen wird die Folge sein?!
Und es gibt noch ein elementares Problem mittelfristiger Natur. Die Qualität der ärztlichen Tätigkeit droht in zwei Richtungen auseinander zu driften.
Auf der einen Seite gut theoretisch ausgebildete, aber praktisch im Regen stehende Allgemeinmediziner und auf der anderen Seite Fachärzte, die durch die teils wahnwitzigen Vorstellungen der Fachgesellschaften immense Zusatzausbildungen zu absolvieren haben, um in der Niederlassung überleben (= verrechnen) zu können.
Das kann nicht der Sinn dieses Profils sein.
Und nochmals: Es gibt nicht nur Turnusärzte in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin, sondern auch zum Facharzt.
Bitte, wo ist unser Profil, Frau Kollegin Rühle?
Das "Un–Tätigkeitsprofil"
In der Österreichischen Ärztezeitung wurde es bereits veröffentlicht: Das (Un-)Tätigkeitsprofil für Turnusärzte in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin. Zu verstehen als Aufschrei vieler bisher missbrauchter Turnusärzte, die in manchen Abteilungen zu subalternen Tätigkeiten gezwungen wurden und dabei mit Röntgenbildersuche, Befundeinordnen o. Ä. ihre "Ausbildungszeit" zubrachten. Soweit – so gut – das kann es wirklich nicht gewesen sein. Dass im Zuge dieser Missstandsbeseitigung auch gleich eine Reihe von zutiefst ärztlichen Tätigkeiten in einem Aufwaschen als "für Turnusärzte zu in der" faktisch für diese Arztgruppe "verboten" wurden, kann aber nicht im Sinne des Erfinders sein.
Oder glauben Sie nicht, werte Kollegin/werter Kollege, dass es schon gut wäre, würden die zukünftigen Allgemeinärzte Nähte entfernen können, einen venösen Zugang legen, Magensonden und PEG-Sonden versorgen, Blut aus der Vene abnehmen, EKG schreiben ...
Alle diese Verrichtungen sollte man während der Ausbildungszeit so gut lernen, dass man sie im Schlaf beherrscht – und das kann man nun ’mal erst, wenn man all dies 1000mal und mehr gemacht hat.
Der Hauptfehler dieses Profils liegt aber sicher in der Tatsache, dass ein entsprechendes Profil für die anderen Ärztegruppen im Spital fehlt – ja – es hätte gleichzeitig erstellt werden müssen! Einige oben genannte Tätigkeiten können zwar manchmal auf Anordnung vom gehobenen Pflegepersonal durchgeführt werden, das Pflegepersonal kann sich aber jederzeit als fachlich überfordert erklären und wird das auch weidlich tun. Dann bleiben halt noch die Assistenten und Oberärzte ...
Bezüglich der Anordnungspflicht (Fieberkurve/auch das entsprechende Übertragen) lässt das Gesetz ohnedies keinen Zweifel – das ist ärztliche Tätigkeit (jetzt der Oberärzte).
Und Vieles, das hier Turnusärzten untersagt ist, wäre laut Ausbildungsordnung zu erlernen – oder ist dieses Profil ohnedies nur soviel wert, wie das Papier auf dem das Rasterzeugnis geschrieben wurde?
Die Redaktion