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DER FREIE ARZT - Nr. 4/2000


 

MERKUR-VEREINBARUNG: CUI BONO ?

 

Großartig wurde vom Kurienobmann-Stellvertreter und Wahlärztevertreter Dr.Millauer die ( vorläufig nur ) mit der Merkur-Versicherung getroffene Vereinbarung präsentiert, nach der diese ein Versicherungs-Angebot ausgearbeitet hat, um unter anderem private Arztkosten ( auch für Alternativmethoden ) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag abzudecken.

Eine dem Prinzip nach gute Lösung, würde sie nicht einen gravierenden Pferdefuß für die Vertragsärzte beinhalten: für diese gilt nämlich, daß Leistungen, welche in der Honorarordnung irgendeiner Ärztegruppe enthalten sind, nicht beachtet werden – das heißt, nicht aus dem Versicherungspool abgegolten werden können, soferne der Patient im Abrechnungszeitraum für andere Betreuungen einen Krankenschein dem Vertragsarzt übergibt ( was wohl der Regelfall ist ) !

Die Erwartung, daß z.B. manualmedizinische Leistungen auf diesem Wege eigenen Patienten ( so sie die Merkur-Zusatzleistung in Anspruch nehmen ) kostenersetzend angeboten werden können, wird nicht erfüllt.

Es war und sollte auch in Zukunft ein Dogma bleiben, globale Übereinkünfte nicht nur zugunsten einer einzigen Ärztegruppe abzuschließen. Die vorliegende Regelung ist begrüßenswert für die Wahlärzte, hier hat man aber offensichtlich auf die Kassenvertragsärzte völlig vergessen.