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DER FREIE ARZT - Nr. 2/2001


Dr. Eiko Meister Dr. Norbert Meindl Dr. Wolfgang Florian

 

Verpflichtende EDV - Abrechnung ab 1.1.2003

Mit obigem Datum wird in Österreich flächendeckend die EDV-Abrechnung für alle niedergelassenen Kassenvertragsärzte verpflichtend.

Die derzeitige österreichische EDV-Anwenderquote liegt bei 60–70 % mit zum Teil deutlichen bundesländerspezifischen Abweichungen. Die Umstellung auf eine elektronische Abrechnung vor dem 1.7.2002 wird mit ATS 10.000,– (Euro 726,73) gefördert, wobei auch bereits bestehende Systeme in den Genuss dieser Förderung kommen.

Für jene Kollegen, welche die Umstellung aus persönlichen Gründen nicht mehr vornehmen wollen, besteht die Möglichkeit der Abrechnung über Drittfirmen/Anbieter durchführen zu lassen. In der Vergangenheit war es für die Ärztekammer schwierig exakte Daten schnell und rechtzeitig von den Sozialversicherungen zu erhalten. Dies machte es oft nahezu unmöglich, Tendenzen in der Honorarentwicklung zu erfassen und in den dafür zuständigen Gremien zu bearbeiten.

Es ergäbe sich nun die Möglichkeit im Rahmen der generellen EDV-Umstellung die Ärztekammer in die Datenerfassung direkt einzubinden und damit den rechtzeitigen und vollständigen Informationsfluss zu gewährleisten.

Die AKTION FREIER ARZT hat in dieser Angelegenheit die Initiative ergriffen, woraufhin ein Arbeitsausschuss in der Ärztekammer gegründet wurde, sich mit diesem Thema näher zu befassen und den Gremien über die Ergebnisse der Beratungen zu berichten.

Damit stünde für die niedergelassenen Kassenärzte ein besseres Service der Kammer zur Verfügung, sind doch viele Vertretungsleistungen in ihrer Effizienz von der genauen Kenntnis der Datenlage abhängig.