DER FREIE ARZT -
Nr. 2/2001
Eheparagraph fällt !
In der beschlossenen und in Kraft getretenen ASVG-Novelle wurden die Vergabekriterien zur Erlangung einer § 2-Kassenpraxis für ganz Österreich einheitlich neu geregelt.
Die Reihung soll nun nach dem absoluten Gleichheitsgrundsatz erfolgen, wobei eine bestehende wahlärztliche Tätigkeit besondere Berücksichtigung finden muss.
Der bisher und ausschließlich in der Steiermark existene "Eheverbotsparagraph" (derzeitiges Reihungsschema der steirischen Ärztekammer), durch den Ehepartner auch unterschiedlicher Fachrichtungen von der Vertragsvergabe ausgeschlossen sind, wird mit dieser Neuregelung endlich hinfällig.
Es wird daher von unserer Seite auf eine rasche Adaptierung des bisherigen Reihungsschemas gedrängt werden, um diese Ungerechtigkeit im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes endgültig zu beseitigen.