DER FREIE ARZT -
Nr. 3/2001
Dr. Norbert Meindl
Dr. Wolfgang Florian
Dr. Michael Holzer
Abschluss der GKK-Verhandlungen 2001
In tagelangen Verhandlungen zwischen der Ärztekammer und der steiermärkischen GKK konnte kein Verhandlungsergebnis im eigentlichen Sinne erzielt werden; es kam lediglich zu einem ohnedies im Gesamtvertrag festgeschriebenen Minimalresultat.
Die Wertsicherungsklausel als Bestandteil des Gesamtvertrages kommt zur Anwendung und zwar in der Höhe von 1,64 % der Gesamthonorarsumme. Damit liegt dieser Abschluss klar 1 % unter der Inflationsrate. Nach einem extrem niedrigen Abschluss im Vorjahr mit 0,85 %, der nur erklärt werden konnte mit Erhalt der Wertsicherungsklausel (früher "Honorarautomatik"), muss sich die steirische Ärzteschaft schon wieder mit einem unterinflationärem Ergebnis zufrieden geben.
Die jetzige Honoraraufteilung unter der Ärzteschaft für 2001 dieser 1,64 % geht leicht zugunsten der Allgemeinmediziner, wobei damit extrem unterdotierte Leistungen in bescheidenem Ausmaß verbessert werden konnten (Visiten, Mitbesuch in Pflegeheimen, Nachtvisiten ...).
Für diese Verteilungsform gibt es vonseiten der Fachärzteschaft der AKTION FREIER ARZT Verständnis, da diese Leistungen in ihrer Honorierung ohnedies provokant niedrig sind.
Kein Verständnis der AKTION FREIER ARZT findet jedoch der Gesamtabschluss mit 1,64 %, da es keine Akzeptanz finden kann, wiederholt Ergebnisse deutlich unter der Inflationsrate abzuschließen (Abschluss 2000: 0,85 % - Inflationsrate 2000: 2,3%).
Aus diesem Grund hat die AKTION FREIER ARZT in der Kurienabstimmung diesem Ergebnis nicht die Zustimmung erteilt, sondern sich der Stimme enthalten.
Es muss die Aufgabe einer Kammerführung sein, bei Honorarabschlüssen einem Ergebnis unter der Inflationsrate nicht mehr zuzustimmen. Ständig steigende Betriebskosten, zunehmende qualitätssichernde Maßnahmen und dergleichen mehr erfordern immer höhere Aufwendungen, finden jedoch bei unterinflationären Abschlüssen keine Abgeltung.