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DER FREIE ARZT - Nr. 1/2002


ALLES NEU: die e-card

 

Mit Mutation von der bisherigen "Chipcard" zur nunmehrigen "e-card" scheint der Realisierungsprozess beschleunigt worden zu sein: nach derzeitigem Stand soll in der Steiermark im Jahr 2003 das Plastikkarterl als Krankenschein-Ersatz tatsächlich eingeführt werden. Die dafür kalkulierten Kosten werden sich auf ca. 94 Millionen Euro belaufen.

 

So begrüßenswert jede Verwaltungsvereinfachung ist, so skeptisch ist gerade aus diesem Aspekt heraus das, was auf die Vertragsärzte zukommt, zu betrachten:

Die Karte muss in der Ordination eingelesen und die gesammelten Tagesdaten dann nach Ordinationsende an den Server übermittelt werden. Sollte der Patient keine Karte bei sich haben oder ist aus der Situation heraus das Einlesen der Daten nicht möglich, hat der Arzt einen Sperr-Eintrag (Aviso) quasi als Urheberrecht zu tätigen. Vor der nächstfolgenden Ordination ist online wiederum die Liste abzufragen, aus welcher hervorgeht, ob die Anspruchsberechtigung für die angegebene Kasse wirklich besteht bzw. ob von einem anderen Arzt gleicher Fachrichtung bereits ein Sperreintrag erfolgt ist.

Die Vorgänge können zwar bei bestehender (Dauer-)Online-Verbindung sofort erfolgen, erfordern aber entweder einen ISDN-Anschluss oder eine zweite analoge Telefonleitung, um nicht den gesamten Ordinations-Telefon-Verkehr zu blockieren, wobei selbst in diesem Falle der Fax-Verkehr und andere Online-Verbindungen (z. B. zur Befundübermittlung) zumindest Probleme aufwerfen.

Neben dem Handling werden sich die Ärzte mit einer Reihe von neuen Begriffen, wie "Logfile-Eintrag", "Hotlist", "Sperrlist", "Sonderfälle", "Online-Aviso" oder "Offline-Aviso" vertraut machen müssen – auch mit dem Faktum, dass zu Hausbesuchen ein mobiles Kartenlesegerät und eine "Ordinationskarte" mitgenommen werden müssen.

Alle Bedingungen und Vorgänge sind in einer fast 50 (!) Seiten umfassenden gesamtvertraglichen Vereinbarung geregelt, auch die Zusage, dass die nötige technische Einrichtung den Ärzten kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Offen ist bis heute die Frage, wer eine allfällige e-card-Gebühr einheben wird. Dazu kann nur eine Feststellung getroffen werden: keinesfalls die Vertragsärzte!

Der Umgang mit der Karte wird eine Einschulung der betroffenen Ärzte nötig machen. Die AKTION wird alles daran setzen, dass entsprechende Informationsveranstaltungen stattfinden werden.