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DER FREIE ARZT - Nr. 2/2002


 

Gewerbliche Wirtschaft – " Verhandlungsergebnis "

In einer Aussendung der Ärztekammer vom 04.04.2002, wird das Verhandlungsergebnis mit der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft präsentiert. Darin wird mitgeteilt, dass es einen 2-Jahresabschluss mit einer Erhöhung von 3,6 % für die Jahre 2002 und 2003 im Gesamten gibt.

Weiters wird berichtet, dass es für Röntgenunkosten, Physikalische Therapie, Ergometrie, Labor, EKG und Sonographie Erhöhungen " unter 3,6 % " geben wird.

Dass einzelne Fachleistungen ( z.B.: Biopsie der Prostata, ... ) im neuen System schlechter dotiert werden, wird erst gar nicht erwähnt.

Faktum ist ( laut offizieller Aussendung der SVA- Gewerbe, April 2002 ), dass Grundleistungen, Sonderleistungen, Operationen, sowie die Röntgenhonorare um 3,6 % und jene für Röntgenunkosten und Physikalische Leistungen um 1 % angehoben werden.

Unverändert ( = 0 % ) bleiben die Tarife für Laborleistungen, EKG, Wegegebühren, Ergometrische- und Sonographische Untersuchungen.

Die Mitteilung der Kammerführung an die Kollegen ist daher unvollständig, nicht exakt und irreführend ( 0 % = "unter 3,6 %" ).

Weiters gibt es noch gravierende Änderungen im Bereich der Ordinationsbesoldung, mit "Angleichung" an die BVA. Die Auswirkungen auf die Honorarsummen ist jedoch derzeit noch nicht genau abschätzbar.

So wird in Zukunft für den Arzt für Allgemeinmedizin eine Ordination mit eingehender Untersuchung statt wie bisher mit 33 Punkten nur mehr mit 24,5 Punkten honoriert

( Punktewert: EUR 0,6551, ATS 9,01 ).

Dem Stil der derzeitigen Kammerführung entsprechend, wird der Abschluss von 3,6 % für zwei Jahre als Erfolg verkauft, obwohl die Inflationsraten dieser beiden Jahre höchstwahrscheinlich darüber liegen werden.

Nicht zu akzeptieren ist es, dass zeitaufwendige ärztliche Tätigkeiten wie Ergometrie und Sonographie in den letzten Jahren, so wie jetzt wieder keine Erhöhungen erfahren.

Dies betrifft in erster Linie die Fachärzte.

Verantwortlich für diesen schlechten Abschluss und für die beschönigende und ungenaue Bekanntmachung zeichnet Dr. Jörg Pruckner, Obmann der Kurie der Niedergelassenen Ärzte in der Steiermark und Bundeskurienobmann der ÖÄK.

Perfide ist es von der Koalition Routil / Schindlbacher, den steirischen Ärztinnen und Ärzten eine derartige Naivität zu unterstellen, die "feinen" Unterschiede nicht zu bemerken.

Es kann allen Kolleginnen und Kollegen nur dringend angeraten werden, die Aussendung der SVA – Gewerbliche Wirtschaft genau zu lesen und zu archivieren, und die entsprechende Zusendung der eigenen Standesvertretung als unterhaltsame Lektüre zu betrachten.