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DER FREIE ARZT - Nr. 2/2002


OA. Dr. Eiko Meister Dr. Norbert Meindl OA. Dr. Wolfgang Florian

Absturz des Mindestpunktewertes

 

Die Einführung des neuen Gebührensystems im Jahre 1999 durch Routils Angestelltenverteter Peter Schmidt wurde von der Regierungsfrakation damals als der große Wurf gefeiert.

Wurde auch die Absicherung der ärztlichen Gebühren an den sogenannten "schwachen" Abteilungen (67% der steirischen Abteilungen sind Mindestpunktewertabteilungen) eingeführt. Im offiziellen Gebührenleitfaden heißt es dazu: 

"Um auch gebührenschwächeren Abteilungen bzw. Fächern einen Mindestgebührenanspruch garantieren zu können, wird im neuen System (Verordnung) ein sogenannter Mindest-punktewert eingeführt. Der Mindestpunktewert wird von der Stmk. Landesregierung per Verordnung Jahr für Jahr so festgelegt...."

Schön und gut. Nur leider ergibt die neue Festlegeung einen Betrag von EUR 62,-. Verglichen mit dem Mindestpunkt von 2001 mit einem Wert von EUR 68,75 ist das ein Verlust von 9,9% !

Schlechter ist es nur mehr den Brokern im Hochtechnologiebereich ergangen.

Und es heißt auch noch weiter in Schmidts Gebührenleitfaden:

"Dass der Mindestpunktewert im neuen System betragsmäßig niedriger ist, liegt darin begründet, dass die Punktesumme durch die höheren Punktezahlen der Mitarbeiter und die Miteinbeziehung der leitenden Ärzte im neuen System wesentlich höher ist als bisher..."

"Ein wesentlicher Punkt bei der Einigung über das neue Gebührensystem war die Festlegung eines Verlustausgleiches. Es war zwar das Bestreben der kammerinternen Arbeitsgruppe, im Rahmen des neuen Systems keine bzw. nur geringfügige Verluste entstehen zu lassen.

Um also das Vertrauen der einzelnen Dienstnehmer auf ein bestimmtes, in der Vergangenheit erzieltes Gebühreneinkommen zu schützen, wird ein möglicher Gebührenverlust im neuen System mit maximal 10 Prozent begrenzt."

"Es wurde versucht, ein System zu entwickeln, das möglichst allen Interessen Rechnung trägt, also sowohl den Interessen der Ärzte, als auch den Interessen des Krankenanstaltenträgers, des Dienstgebers und der Versicherungsträger. Herausgekommen ist dabei ein leider doch relativ kompliziertes Modell, das zumindest in seinen Detailauswirkungen nicht in jeder Konsequenz analysiert werden konnte."

"Ein Konsultationsmechanismus zwischen Ärztekammer und Stmk. Krankenanstaltengesellschaft mbH soll daher dazu dienen, atypische Systemauswirkungen aufzuzeigen, zu analysieren und im Bedarfsfalle notwendige Systemkorrekturen im Verordnungswege einzuleiten."

Bravo, Herr Schmidt! Aus den oben ausgeführten Zitaten des Gebührenleidfadens ist wohl akuter Handlungsbedarf angesagt.

Da nützt es auch nichts, wenn in der letzten Aussendung des Spitalsärzterundschreibens (11.4.2002) ein Lamento über die Gebührenabwanderung gesungen wird.

Daß in Zeiten schlechter wirtschaftlicher Voraussetzungen die Anzahl der Zusatzversicherten nicht wirklich steigen wird, respektive die Versicherten nicht auf den Gesundenbonus ihrer Versicherung verzichten, ist wohl einleuchtend. Wie auch die Zahl der Krankenstände in Österreich generell rückläufig ist, ist es daher logisch, daß auch von dieser Seite weniger Geld ins System kommt. Zudem kommt noch als zusätzlicher Verdünnungsfaktor die Neuschaffung von Abteilungen und Departments.

Aus heutiger Sicht der Dinge muß wohl angenommen werden, daß das neue Gebührensystem gescheitert ist.

Denn bei einer Inflationsrate von 1,8% (April 2002, Statistik Austria) und einer Jahresinflationsrate 2001 von 2,3% ist eine Gehaltserhöhung von 0,8% für 2002 ein Realverlust von 1,5% alleine beim Grundgehalt. Wenn dann auch noch der Gebührenpunkt ins Nirwana abrauscht , wird man grundlegende Überlegungen zum ärztlichen Einkommen anstellen müssen. Denn definitionsgemäß (Mindestpreis, gesetzlich oder behördlich festgesetzter Verkaufspreis, der über-, nicht aber unterschritten werden darf; Mittel staatlicher Preispolitik, um ruinöse Konkurrenz zu verhindern. Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG ) ist dieser Mindestpunktewert maximal eine untere Richtgrenze. Und das wurde elegant verschwiegen.

Die Aktion Freier Arzt sieht es daher als ihre wesentliche Aufgabe im Bereich der Angestellten Ärzte die Einkommenssituation wieder zu verbessern und eine dem Aufgabenbereich adäquate Entlohnung zu ermöglichen.

In Zukunft darf es nicht mehr stattfinden, dass die Spitalsärzteschaft mit Formulierungen wie "Mindestpunktewert" sich in finanzieller Sicherheit wiegt, in Wahrheit jedoch grob getäuscht wird.

Diese Politik der vernebelnden Information, das krampfhafte Schönreden an sich schlechter Besoldungsmodelle, wie es die derzeitige Kammerführung unter Routil seit geraumer Zeit verstärkt durchführt, muss ein Ende finden.