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DER FREIE ARZT - Nr. 2/2002


 

TOP NEWS – TOP NEWS - TOP NEWS

 

Gruppenpraxen

Unter Vermittlung des Gesundheits-Staatssekretärs Waneck ist es endlich gelungen, die österreichweit gültige Gruppenpraxen-Rahmenvereinbarung zu finalisieren. Bis zuletzt hatte der Hauptverband hartnäckig versucht, jegliche Form einer "Honorarautomatik" für Gruppenpraxen generell zu untersagen. Dies wird jedoch nicht der Fall sein. Somit stehen die Chancen sehr hoch, Gruppenpraxen auch in der Steiermark zu etablieren. Da die Umsetzung länderspezifisch erfolgen wird, wird es letztendlich an der steirischen GKK liegen, ob sie diese Regelung akzeptiert. Für die Standesvertretung muss die Übernahme der für die Einzel-Vertragsärzte in der Honorarordnung fixierten Indexierungs-Klausel auch für Gruppenpraxen wie auch die Vermeidung jedweder Honorarabschläge eine Conditio sine qua non sein.

Praxis-Evaluierung

Im üblichen Übereifer hätte die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte unter der Führung ihres Obmannes Dr.Pruckner beinahe einen ganzen Katalog an Konditionen für ein positives Evaluierungsergebnis als Vorschlag zur Vorlage an den Hauptverband kreiert. Bekanntlich wird die Evaluierung laut 58.ASVG-Novelle zukünftigen Einzel- und Gruppenvertragspartnern unter Androhung von Sanktionierungsmöglichkeiten bis hin zu einer Vertragskündigung verpflichtend vorgeschrieben. Im Rohentwurf waren Bedingungen, welche sich auch auf mitarbeitende Ordinartionsgehilfinnen beziehen enthalten gewesen, sowie für die Ärzte der Nachweis des zyklisch absolvierten Diplom-Fortbildungsprogrammes. Damit wäre auf Umwegen genau das eingetreten, was man durch Einführung des DFP zu vermeiden trachtete: eine staatliche Reglementierung der unbestritten wichtigen ärztlichen Fortbildungstätigkeit.

Die AKTION FREIER ARZT hat sich im Wege des Österreichischen Ärzteverbandes dafür eingesetzt, daß es keinesfalls zu Formulierung dieser Passagen kommen darf : dem wurde bei der Sitzung der Bundeskurie am 13.6.02 entsprochen und das Papier entsprechend korrigiert.

ecard-Gebühr

In einer überfallsartigen Aktion wurde in der Sitzung des Ministerrates am 13.Juni 2002 die Einführung einer jährlichen ecard- bzw. Chipkarten-Gebühr in der Höhe von EUR 10.- beschlossen, wobei das Inkasso dem jeweils ersten in einem Kalenderjahr beanspruchten Arzt aufgebürdet werden soll und dieser die Begleichung elektronisch auf der Karte zu markieren hat. Im Klartext: was von der Wirtschaft als unzumutbarer Aufwand abgelehnt wird ( und ihr einen Beitrag von ATS 600 Mio. zur Einführung der Chipcard wert war ! ), sollen nun die Vertragsärzte verpflichtend und kostenlos übernehmen müssen.

DIESE ZWANGSVERPFLICHTUNG DER VERTRAGSÄRZTE ZU INKASSANTEN FÜR DIE GKK ZU WERDEN IST ABZULEHNEN !

Sollte – wie es aus Äußerungen des Ministeriums derzeit herauszuhören ist – trotz noch zu führender Gespräche tatsächlich an dieser Vorgangsweise kein Weg vorbeiführen, muß als Schadensminimierung ein gangbarer Weg, mit einer Entschädigung für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, gefunden werden.

Sozialversicherungsausgleichsfonds

In der gleichen Ministerratssitzung wurde beschlossen, daß positiv gebarende Kassen die "maroden" durch Mehrzahlungen in den Ausgleichsfonds unterstützen müssen.

Eine zu unterstützende Krankenkasse erhält Geld aus diesem Fonds mit der Auflage, daß vorgegebene "Zielgrößen in den Bereichen Honorare und Medikamente" zu erfüllen sind.

Wird die Einhaltung dieser Vorgaben als weiterer Mosaikstein zur Kassensanierung wieder auf dem Rücken der Ärzte und letztendlich auch auf dem der Patienten ausgetragen werden ? Drohen weitere Stagnationen, Restriktionen und Einsparungsverpflichtungen für die Ärzte oder gar Deckelungen ?

Oder kann der Einspruch einzelner Kassen beim Verwaltungsgerichtshof das Gesamtsanierungskonzept des österreichischen Gesundheitssystems zu Fall bringen ?

Kammerreform

Die Zeit drängt, und noch immer gibt es keine Einigung auf ÖÄK-Ebene, wie es mit der Vertretung der Zahnärzte weitergehen soll.

Nach derzeitiger Lage stehen drei Varianten zur Diskussion:

Variante 1: Die von den Funktionären der Zahnärzte – zumindest offiziell – bevorzugte Lösung ist die einer "Bundes-Zahnärztekammer" statt der derzeitigen Bundeskurie ZMK mit völliger Autonomie und auf Länderebene die Integration in die Länder-Ärztekammern mit der Bedingung, daß es für die Vollversammlung nur einen Wahlkörper gibt und die Mandatsverteilung auf Basis der Wahlbeteiligung erfolgt : ein in einer Demokratie undenkbarer Weg: die Mandate würden nicht den Wahlberechtigten entsprechend vergeben werden, sondern nur auf Basis der Wahlbeteiligung. Die Frage der Kurienmitglieder oder der Mitglieder der anderen Gremien bleibt offen! Außerdem ergäbe sich eine Doppelvertretung einer Berufsgruppe in zwei Institutionen.

Variante 2: vorgeschlagen von den übrigen Ärztevertretern – zielt dieser Vorschlag dahin, die derzeitigen Strukturen beizubehalten und einzig die ZMK-Bundeskurie in eine Bundes-Zahnärztekammer umzubenennen und eventuell einzelne Kompetenzerweiterungen zu definieren.

Variante 3: Letztendlich könnte es zu einer völligen Trennung Ärzte und Zahnärzte in jeweils eine eigene völlig autarke Kammer kommen.

Sollte es in allernächster Zeit in Zusammenarbeit mit dem Ministerium nicht zu einer einhelligen Lösung kommen, könnte der Fall eintreten, daß von der EU eine Zwangslösung vorgegeben wird und diese dann exekutiert werden muss.

"Kuschelkurs"

Mit Interesse war auf dem Kammertag in Pörtschach eine Äußerung Routils zu vernehmen, in welcher er offen den zunehmend einreißenden "Kuschelkurs", sprich die mangelnde Kampf- und eventuell auch Konfliktbereitschaft der Bundes-Kurienobleute, kritisierte.

Die AKTION FREIER ARZT hat diesen Umstand schon vor längerer Zeit aufgezeigt und kritisiert, wobei der Vorwurf aus unserer Sicht allerdings auch auf Landesebene gilt !

Standespolitik muss frei bleiben von Rücksichtnahme auf parteipolitische Interessen – und das gilt nicht nur für die ÖÄK sondern ganz besonders auch für die Steirische Ärztekammer !

 

 

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