DER FREIE ARZT -
Nr. 3/2002
Dr. Norbert Meindl
OA. Dr. Wolfgang Florian
GKK-Verhandlung Gruppenpraxis
Nach ca. 10 Jahren Verhandlung zum Thema Gruppenpraxis wurde im Juli 2002 zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Ärztekammer ein Rahmenvertrag für die geplanten Gruppenpraxen vereinbart. Im Herbst 2002 werden nun auf Landesebene weitere Gespräche über Details, vor allem aber über die Honorarfrage geführt werden. Bekanntlich ist es die Absicht der GKK, an ev. Kosteneinsparungen teilzuhaben. Abgesehen davon, dass diese im Wesentlichen nicht zu erwarten sind, ist die Eröffnung einer Gruppenpraxis mit erheblichen finanziellen Aufwand verbunden(behindertengerechter Zugang etc....)
In der Steirischen ÄK bestand bisher immer ein Grundkonsens, dass es in der Honorarfrage keine Abweichung vom bestehenden Gesamtvertrag geben darf. Bemerkenswert dazu ist ein Zitat von Dr. Jörg Pruckner in der Zeitschrift "ÄRZTEWOCHE", Nr. 28, August 2002 , in dem er sich eine "degressive Honorierung" für Gruppenpraxen vorstellen kann, ja diese sogar als günstig darstellt.
Diese Äußerung kann nur als private Meinung verstanden werden, sie ist durch keinen Beschluss in den entsprechenden Gremien gedeckt. Dr. Jörg Pruckner hat dabei übersehen, dass es bereits schon jetzt eine Degression für Sonderleistungen ab einer festgelegten Obergrenze gibt. Ein weiteres Limit in ein neues Vertragswerk einzubringen ist standespolitisch verantwortungslos, zumal die Verhandlungen mit der GKK noch nicht begonnen haben. Besonders betroffen von einer neuerlichen Limitierung wären vor allem die Fachärzte.
Dr. Jörg Pruckner wäre gut beraten, solche Aussagen zu unterlassen, oder ,sollte er falsch zitiert worden sein, diese umgehend zu dementieren.
Gruppenpraxis:
· Darf vom Honorargesamtvertrag keine Abweichungen zeigen ( keine Abschläge ! )
· Muss durchführbare Vertretungsregelungen beinhalten
· Aufrechterhaltung der " Honorarautomatik "
· Freie Wahl der Nachfolger
· Definierte Kernurlaubszeit muss möglich sein