DER FREIE ARZT - Nr. 6/2003
Dr. Norbert Meindl
Dr. Wolfgang Florian
Gruppenpraxis vor der Umsetzung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gruppenpraxen wurden im ASVG erstmalig ermöglicht. Auf Landesebene sind nun die Details mit den Sozialversicherungen auszuhandeln. Die Ärztekammer für Steiermark hat diese Verhandlungen sowohl auf Beamtenebene als auch auf politischer Ebene aufgenommen.
Als Grundlage dazu dient ein in der Ärztekammer im Harmonisierungsausschuss unter der Leitung von VP Dr. N. Meindl erarbeitetes Grundsatzpapier, in dem alle für die Ärzte relevanten wichtigen Punkte enthalten sind.
So soll es sogenannte "monokolore" Gruppenpraxen mit Teilhabern desselben Sonderfaches geben, als auch "multikolore" Kooperationen unterschiedlicher Fachgebiete.
Darunter verstehen wir zum Beispiel den Zusammenschluss von mehreren Algemeinmedizinern, Internisten, Radiologen, ..., als auch die Zusammenarbeit eines Allgemeinmediziners mit einem Facharzt oder mehrerer Fachärzte unterschiedlicher Sonderfächer.
Es soll sowohl möglich sein, eine bestehende §2-Praxis zu einer Gruppenpraxis zu erweitern, als auch die De-novo-Plazierung einer Gruppenpraxis selbst.
Im Vordergrund steht dabei die Bedarfsfrage, diese wird mit der GKK noch ausführlich zu diskutieren sein. Des weiteren wird die Honorarfrage ein entscheidender Punkt der Verhandlungen werden.
Unserer Ansicht nach wird die Möglichkeit bestehen, dass Spitalsärzte auch an einer solchen Gruppenpraxis OEG teilhaben können, ohne ihre Anstellung zur Gänze aufgeben zu müssen.
Wir erwarten uns durch diese Möglichkeit eine Verbreiterung des Leistungsspektrums und damit eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Niedergelassenen Bereich.
Durch diese Gründung der Gruppenpraxen in der Steiermark wird dem, in den letzten Jahren entstandenen Auseinanderdriften der Spitalsärzte und der Niedergelassenen Ärzteschaft konstruktiv begegnet, indem sich neue Kooperationsmöglichkeiten bieten.