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DER FREIE ARZT - Nr. 6/2003


Dr. Jorg Garzarolli, Obmann der Aktion Freier Arzt

 

DER AKTUELLE KOMMENTAR

Die VfGH - Entscheidung hat die Handlungsfähigkeit des Hauptverbandes nicht gerade beflügelt, die labile Situation der Regierung trägt nicht zu zielorientierter Arbeit bei, oft spontane ministerielle Äußerungen zu Gesundheitsthemen aus allen Ecken sind an der Tagesordnung - und die sogenannten Gesundheitsökonomen gewinnen zunehmend an Einfluß auf die Politiker.

In diesem Spannungsfeld befindet sich die gesamte Ärzteschaft - ob niedergelassen oder angestellt. Ökonomie und Sparsamkeit drohen mehr Bedeutung zu bekommen als die Frage einer optimalen medizinischen Versorgung der österreichischen Bevölkerung - was dieser noch viel zu wenig bewusst ist. In diese Strategie passt auch die Idee von der Schaffung von "Gesundheitsagenturen", welche länderweise die finanzielle Hoheit über den stationären und niedergelassenen Bereich (gedeckelte Budgets ?) erhalten sollen.

Ethik, Verantwortung, Freiheit des ärztlichen Handelns oder Haftungsfragen scheinen Begriffe zu werden, die nach politischem Willen immer mehr in den Hintergrund gedrängt werden.

Zudem zeigt sich die Tendenz, administrative Tätigkeiten direktiv immer mehr auf die niedergelassenen Ärzte abwälzen zu wollen, Stichworte Handling der "e-card" oder die Chefarztpflicht bei Medikamenten - Bewilligungen.

Die Problemkreise: kassenärztliche Situation insgesamt, Rückersätze für Wahlarzthonorare, Arbeits- und Ausbildungsbedingungen der Spitalsärzte inklusive deren Gehaltssituation und Beschäftigungsmöglichkeiten für Jungärzte seien hier nur erwähnt.

Zwischenzeitlich ist die 60 Seiten umfassende EU-Klage bezüglich der zahnärztlichen Standesvertretung eingetroffen. Nun muß an einer lebbaren und für die zahnärztlichen Fachärzte befriedigenden Umsetzung dieser Frage gearbeitet werden.

Insgesamt Entwicklungen, die für die Zukunft unseres Berufsstandes nicht unbedingt Optimismus aufkommen lassen und eine große Herausforderung für die Standesvertretung darstellen.

Trotz aller eher düsteren Zukunftsperspektiven gibt es eine Erfolgsnachricht: nach maximalem Einsatz der Spitzenfunktionäre der Österr. Ärztekammer ist es gelungen, daß die gesetzlich geforderte Qualitätssicherung von Arztpraxen in ärztlichen Händen bleibt und somit im Ärztegesetz und nicht im ASVG verankert wird. Anderenfalls hätten die Sozialversicherungen bzw. der Hauptverband die Begutachtungshoheit innegehabt inklusive der Sanktionsmöglichkeiten bis hin zu Vertragskündigungen - eine völlig untragbare Situation mit unausdenkbaren möglichen Folgen.