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DER FREIE ARZT - Nr. 4/2004


Dr. Jörg Garzarolli, Obmann der Aktion Freier Arzt

 

DER AKTUELLE KOMMENTAR

 

Für die zweite Hälfte des auslaufenden Jahres hatte uns, Ärzteschaft und Patienten, die „große Politik“ einige z. T. sehr weit reichende Entscheidungen in Aussicht gestellt – wie ist der aktuelle Stand der Dinge ?

Diskussion über die geplante Reform des Gesundheitswesens inklusive Agenturen und Länderplattformen: zunächst mit völlig indiskutablen Vorstellungen gespickt, zeichnet sich ein wahrscheinlich immerhin lebbarer Torso der ursprünglichen Pläne ab, wobei einige wichtige Details jedoch noch nicht geklärt sind. Die nächste Zeit wird weisen, ob sich die Politik zu einer Lösung im Konsens mit den Beteiligten durchringen kann. Zentrale  Punkte werden sein, dass die Vertragshoheiten erhalten bleiben, dass die Ärztekammern in den Gremien vertreten sein werden, dass es zu einer Stärkung des extramuralen Bereiches kommen wird, dass aus einem „Reformpool“ Mittel für spezielle Maßnahmen bereit gestellt werden sollen. Dass eine Reihe von bisherigen Vertragsleistungen für die Versorgung Sehschwacher nicht mehr erbracht werden, ist ein Negativeffekt der Einsparungsmaßnahmen, den aber die Politik plus die Sozialversicherungen zu verantworten haben.

Qualitätssicherung: mit allergrößten Anstrengungen hat es die ÖÄK (wahrscheinlich) geschafft, dass dieses so wichtige Instrument zumindest für den niedergelassenen Bereich in Händen der ÖÄK, sprich Ärzteschaft selbst bleiben wird und nicht unter ministerielle Hoheit gestellt wird. Zu diesem Zweck ist eine eigene Gesellschaft ÖQmed gegründet worden, der höchste Verantwortung zukommt. Eine entsprechende Verordnung ist in Ausarbeitung. Wenn man weiß, dass Sanktionen bei Nichterfüllen definierter Kriterien bis hin zur Vertragskündigung möglich sein werden, eine essentielle und existentielle Frage. Die e-card soll bis Ende 2006 flächendeckend in Österreich eingeführt werden. In der ersten Phase nur als Krankenschein-Ersatz geplant darf dieses Medium keinesfalls zu einem Kontrollinstrument über die Ärzteschaft mutieren! Ein ausgearbeiteter Vertrag liegt auf. Nicht befriedigend gelöst sind die Belastungen durch die Mehrkosten für die ÄrztInnen sowie einzelne vorgesehene Prozessabläufe.

Die kostenintensive Installierierung eines „Peering Point“ – elektronische Vernetzung aller Leistungserbringer mit entsprechendem Datentransfer – bleibt in seiner realen Umsetzung bezüglich seines angeblich so positiven Effektes abzuwarten und ist mit Skepsis zu bewerten.

Die „GU-Neu“ wird uns als toller Erfolg dargestellt – tatsächlich wird sich im Alltag zeigen, ob das auf ein mehr oder weniger ausgedehntes Anamnese-Erhebungs-Programm geänderte Profil die Zielsetzung erfüllen wird – nämlich die Inanspruchnahme durch die Bevölkerung deutlich zu steigern. Das geplante Call- bzw. Recall-System wird dazu sicher alleine nicht ausreichen.

Derzeit noch ausstehend ist die ministerielle Verordnung zur „Chefarztpflicht neu“ bzw. die Einzelheiten des neuen Medikamenten-Erstattungscodex („Boxensystem“). Es ist zu befürchten, dass auf alle verschreibenden Ärztinnen und Ärzte enormer Dokumentationsdruck zukommen wird inklusive diverser Kontroll-und Sanktionsszenarien. Der Zeitaufwand für Aufklärungsarbeit und Dokumentation (Begründung insbesondere für wahrscheinlich sehr zahlreiche IND-Regelungen) wird die medizinischen Aufgaben und Tätigkeiten in den Praxen weiter zurückdrängen.