DER FREIE ARZT - Nr. 4/2004
Dr. Jörg Garzarolli, Obmann der Aktion Freier Arzt
DER AKTUELLE KOMMENTAR
Für die zweite Hälfte
des auslaufenden Jahres hatte uns, Ärzteschaft und Patienten, die „große
Politik“ einige z. T. sehr weit reichende Entscheidungen in Aussicht gestellt –
wie ist der aktuelle Stand der Dinge ?
Diskussion über die
geplante Reform des Gesundheitswesens inklusive Agenturen und
Länderplattformen: zunächst mit völlig indiskutablen Vorstellungen gespickt,
zeichnet sich ein wahrscheinlich immerhin lebbarer Torso der ursprünglichen
Pläne ab, wobei einige wichtige Details jedoch noch nicht geklärt sind. Die
nächste Zeit wird weisen, ob sich die Politik zu einer Lösung im Konsens mit
den Beteiligten durchringen kann. Zentrale
Punkte werden sein, dass die Vertragshoheiten erhalten bleiben, dass die
Ärztekammern in den Gremien vertreten sein werden, dass es zu einer Stärkung
des extramuralen Bereiches kommen wird, dass aus einem „Reformpool“ Mittel für
spezielle Maßnahmen bereit gestellt werden sollen. Dass eine Reihe von
bisherigen Vertragsleistungen für die Versorgung Sehschwacher nicht mehr
erbracht werden, ist ein Negativeffekt der Einsparungsmaßnahmen, den aber die
Politik plus die Sozialversicherungen zu verantworten haben.
Qualitätssicherung: mit allergrößten Anstrengungen hat es die ÖÄK (wahrscheinlich)
geschafft, dass dieses so wichtige Instrument zumindest für den
niedergelassenen Bereich in Händen der ÖÄK, sprich Ärzteschaft selbst bleiben
wird und nicht unter ministerielle Hoheit gestellt wird. Zu diesem Zweck ist
eine eigene Gesellschaft ÖQmed gegründet worden, der höchste Verantwortung
zukommt. Eine entsprechende Verordnung ist in Ausarbeitung. Wenn man weiß, dass
Sanktionen bei Nichterfüllen definierter Kriterien bis hin zur
Vertragskündigung möglich sein werden, eine essentielle und existentielle Frage.
Die e-card soll bis Ende 2006 flächendeckend in Österreich eingeführt
werden. In der ersten Phase nur als Krankenschein-Ersatz geplant darf dieses
Medium keinesfalls zu einem Kontrollinstrument über die Ärzteschaft mutieren! Ein
ausgearbeiteter Vertrag liegt auf. Nicht befriedigend gelöst sind die
Belastungen durch die Mehrkosten für die ÄrztInnen sowie einzelne vorgesehene
Prozessabläufe.
Die kostenintensive
Installierierung eines „Peering Point“ – elektronische Vernetzung aller
Leistungserbringer mit entsprechendem Datentransfer – bleibt in seiner realen
Umsetzung bezüglich seines angeblich so positiven Effektes abzuwarten und ist
mit Skepsis zu bewerten.
Die „GU-Neu“
wird uns als toller Erfolg dargestellt – tatsächlich wird sich im Alltag
zeigen, ob das auf ein mehr oder weniger ausgedehntes
Anamnese-Erhebungs-Programm geänderte Profil die Zielsetzung erfüllen wird –
nämlich die Inanspruchnahme durch die Bevölkerung deutlich zu steigern. Das
geplante Call- bzw. Recall-System wird dazu sicher alleine nicht ausreichen.
Derzeit noch
ausstehend ist die ministerielle Verordnung zur „Chefarztpflicht neu“
bzw. die Einzelheiten des neuen Medikamenten-Erstattungscodex („Boxensystem“).
Es ist zu befürchten, dass auf alle verschreibenden Ärztinnen und Ärzte enormer
Dokumentationsdruck zukommen wird inklusive diverser Kontroll-und
Sanktionsszenarien. Der Zeitaufwand für Aufklärungsarbeit und Dokumentation
(Begründung insbesondere für wahrscheinlich sehr zahlreiche IND-Regelungen)
wird die medizinischen Aufgaben und Tätigkeiten in den Praxen weiter
zurückdrängen.