DER FREIE ARZT - Nr. 4/2004
Anpassungen im Wohlfahrtsfonds ab 1. Jänner 2005
Im ständigen Bemühen um Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit und Erhaltung der Leistungsfähigkeit wurde unser Wohlfahrtsfonds im Kalenderjahr 2004 einer umfassenden Analyse unterzogen.
Die Anstöße zu diesem Schritt waren zum Teil die Ergebnisse versicherungsmathematischer Gutachten, das Feedback der Kollegenschaft im Rahmen der Serviceumfrage, die Diskussionsanregungen der weiblichen Ärzteschaft aber auch Aspekte die der Rechnungshof in seinem Bericht aufgeworfen hat. Die diskutierten Punkte waren daher sehr vielfältig; umso erfreulicher ist die Tatsache, dass alle jetzt umzusetzenden Adaptierungen und Modifikationen – wie immer wenn es um Angelegenheiten des Wohlfahrtsfonds geht – Ergebnis eines einstimmigen Votums aller in der Ärztekammer vertretenen Fraktionen waren.
In Zeiten, da an der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Pensionsversicherungen starke Zweifel aufkommen und ein Reformschritt den anderen jagt, haben wir Schritte gesetzt, die das gesetzlich verankerte standeseigene Versorgungswerk leistungsfähig und stabil auch für die Zukunft erhalten soll.
Im einzelnen werden folgende Änderungen umgesetzt:
Straffungsüberlegungen im Leistungssystems waren Hintergrund für das beschlossene Auslaufen der Zusatztodesfallbeihilfe. Ab 1. Jänner 2005 werden für diese Leistungskomponente keine neuen Beiträge mehr eingehoben. Die erworbenen bzw. bestehenden Leistungsansprüche werden mittels der dafür aufgebauten Rücklage ausfinanziert
Die Invaliditätsversorgung wurde nach langjährigen Anpassungsüberlegungen weit reichend adaptiert und auf eine neue Basis gestellt. Wunsch war es ein hohes Mindestmaß an Berufsunfähigkeitsschutz zu Beginn der ärztlichen Laufbahn zu bieten. In jener Phase, in der die beruflichen und privaten Weichen gestellt werden ist die Möglichkeit zur Zukunftsvorsorge selten gegeben. Dieser solidarisch vom gesamten Berufsstand getragene Mindestinvaliditätsschutz beträgt 100 % in der Grund- und Ergänzungsleistung bis zum 40. Lebensjahr und fällt degressiv (entgegengesetzt zu den erworbenen Ansprüchen) bis zum 60. Lebensjahr auf mindestens 40 %. Sind die selbst erworbenen Ansprüche höher, sind selbstverständlich diese Grundlage für die Leistungsberechnung (mit versicherungsmathematisch berechneten Abschlägen für die frühzeitige Inanspruchnahme). Systematisch wird auch noch eine Annäherung an das gesetzliche Sozialversicherungssystem vorgenommen, da wie im staatlichen Pensionsbereich eine Invaliditätsversorgung, wenn die Ansprüche auf Altersversorgungsleistungen bestehen, zukünftig ausgeschlossen wird.
Die umfassendste Veränderung betrifft den Bereich der Hinterbliebenenvorsorge, präziser formuliert die Witwenversorgung. Die starken gesellschaftspolitischen Veränderungen (bessere soziale Absicherung der Hinterbliebenen, höhere Erwerbsquote der Frauen, demografische Veränderungen im Ärztestand mit höherem Frauenanteil, geringere Hinterbliebenenwahrscheinlichkeiten und längere Inanspruchnahme von Altersversorgungsleistung aufgrund der höheren Lebenserwartung von weiblichen Mitgliedern , langfristige finanzielle Volldeckung des Systems) haben uns bewogen, der Empfehlung des Versicherungsmathematikers zu folgen und eine Rückführung der Witwen(Witwerversorgungs-ansprüche) ab 1. Jänner 2005 zu beschließen. Der derzeitige 75 %ige Anspruch sinkt in den nächsten 5 Jahren um 2 % p. a. und schlussendlich in einem weiteren 5-Jahres-Zeitraum um 1 % p. a. Vor Ablauf des ersten Rückführungszeitraumes soll eine entsprechende versicherungsmathematische Überprüfung Aufschluss über die Notwendigkeit der grundsätzlich durch diese Novelle bereits festgelegten zweiten Etappe geben.
Der Grundgedanke der Gerechtigkeit und Äquivalenz zwischen Beiträgen und Leistungen, aber auch der Solidarität im Berufsunfähigkeitsfalle konnte unserer Auffassung nach mit den o. a. Änderungen im bestmöglichen Ausmaß verwirklicht werden. Der Wohlfahrtsfonds ist beileibe kein starres Gebilde, seine Strukturen müssen sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten an den Anforderungen und Gegebenheiten des ärztlichen Berufsstandes orientieren.