DER FREIE ARZT - Nr. 3/2005
MR. Dr. Jörg Garzarolli, Obmann der Aktion Freier Arzt
DER AKTUELLE KOMMENTAR
Das wohl einzigartige Ereignis, dass sich eine Berufsgruppe von der übrigen durch Gründung einer eigenen Kammer trennt, tritt in eine entscheidende Phase: die Fassung des neuen Zahnärztekammer-Gesetzes (und damit auch eine Novelle zum Ärztegesetz) ist in Bearbeitung und soll demnächst in Kraft treten.
Die Trennung wird wohl kaum mehr aufzuhalten sein, es geht jetzt darum, für Zahnärzte und Ärzte die Struktur ihrer jeweiligen Standesvertretung zu definieren und die Abtrennungs-Modalitäten speziell im Verwaltungs-und Vermögensbereich festzulegen.
Nach vorliegendem Entwurf werden ALLE Zahnärzte plus Dentisten Mitglieder der Bundeszahnärztekammer sein, wobei in definierten Fällen (z.B. Zahnarzt ist auch notärztlich tätig) diese auch Mitglieder der Ärztekammer sein werden. In den Ländern werden mit einem eigenen Verwaltungsapparat Landes-Zahnärztekammern eingerichtet, die eigentlich fast nur Geschäftsstellen-Funktion haben sollen (Textierung: „Erledigung von Geschäften der ÖZÄK von regionaler Bedeutung“). Eine bedeutsame Aufgabe wird die Vertretung in der „erweiterten Vollversammlung“ und im Verwaltungsausschuss in Form von Delegierten sein – der Wohlfahrtsfonds wird ja gemeinsam weiter geführt und verwaltet.
Nicht ohne Bedeutung ist, dass die Landes-Zahnärztekammern keine Körperschaften öffentlichen Rechts sein werden und dass die Bundes-Zahnärztekammer ministeriell weisungsgebunden sein wird.
In der Novelle zum Ärztegesetz sind neben anderen folgende Änderungen vorgesehen: da es nur mehr die Kurien der Niedergelassenen und der Angestellten geben wird, soll es im Vorstand eine Parität der Kurien geben. Der Präsident und ein Vizepräsident werden nach neuen Regeln durch die Vollversammlung gewählt, die Kurienobleute werden ex offo Vizepräsidenten sein. Der derzeitige Präsidialausschuss wird ersetzt durch das Präsidium ( = Präsidenten plus Finanzreferent), welches den gleichen Aufgabenbereich zu erfüllen haben wird.
Wie auch immer man zur Abtrennung und Verselbstständigung der Zahnärzteschaft stehen mag ( die AKTION FREIER ARZT hat sich immer für den Verbleib in einer gemeinsamen Standesvertretung eingesetzt ) bleibt die Tatsache, dass die zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen standespolitisch nicht mehr „bei uns“ sein werden.
Ob diese Entwicklung eine wirklich gute ist und nicht eine Schwächung des Gesamtstandes bedeutet, wird die Zukunft weisen.