DER FREIE ARZT - Nr. 2/2006
Gehaltsreform 2006
Nach langen ( 2 Jahre ! ) und zähen Verhandlungen konnte zwischen der KAGes-Führung und der Ärztekammer ein durchaus ansehnliches Verhandlungsergebnis abgeschlossen werden.
Mittels Urbefragung der steirischen KAGes-Ärzte mit einem Pro-Votum von 90 % haben die Ärztinnen und Ärzte das Ergebnis akzeptiert.
Der Weg bis zu diesem Finale war steinig genug.
Initial ( immerhin ein ganzes Jahr lang ) ging es in den Verhandlungen nur um Arbeitsbedingungen, nicht ums Gehalt.
Als Vertreter der AKTION FREIER ARZT im Verhandlungsteam war mir sofort klar, was die KAGes unter „besserer Nutzung der Ressourcen“ verstand – nämlich eine zumindest teilweise wirtschaftliche Kompensation einer Gehaltserhöhung.
Wenn auch einige Argumente einsichtig erschienen ( Öffnung mancher Spezialambulanzen am Nachmittag für berufstätige Patienten, Verlängerung der Nutzungszeit teurer Diagnostik, wie CT, MR, Nuklearmedizin im Routinebetrieb, ... ), so war das Ansinnen der KAGes anfänglich mit Giftzähnen gespickt.
Es wurde angedacht, die Normalarbeitszeit auch auf Wochenende und Feiertage auszudehnen, die Kernarbeitszeit zu streichen, u.v.a.m.
Es ist mir mit intensivem Einsatz gelungen, all diese Gemeinheiten herauszuverhandeln. Die Normalarbeitszeit bleibt, wie gehabt, von Montag bis Samstag von 7 Uhr bis 19 Uhr; die Kernarbeitszeit bleibt, wenn auch auf 2 Stunden verkürzt, erhalten, womit ein „Radldienst“ verhindert wurde.
Aber was bedeutet diese neue „Flexibilisierung“ dann im Detail für jede Spitalsärztin / jeden Spitalsarzt im Endeffekt ?
Die Arbeitszeit kann nur gering variiert werden – z.B.: ein Arzt kommt um 7 Uhr, sein Kollege erst um 10 Uhr, und bleibt dafür am Nachmittag länger. Auch das wird nur an manchen Abteilungen mit höherer Ärztezahl machbar sein, wäre aber möglicherweise von manchen Kolleginnen / Kollegen durchaus erwünscht. Wochenenddienste und Feiertagsdienste bleiben wie gehabt. Nur bei Nachtdiensten unter der Woche wurde ein früheres Heimgehen nach dem Nachtdienst erhandelt ( Zielbereich: 11 Uhr ).
Unberührt blieben der „Zusatzurlaub 1“ und „Zusatzurlaub 2“, wobei zweiterer wie bisher durch Mehrleistungsstunden erarbeitet werden muss.
Und nun zur Kernfrage: Gehaltserhöhung
Ziel war eine spürbare Erhöhung des Grundgehalts, besonders für all jene, die ihre Lebensaufgabe im Beruf „Spitalsarzt“ sehen.
Dass dabei aber, wie sich die KAGes das vorstellte, die „Kleinsten“, die Turnusärzte, nicht ganz unter die Räder kommen dürfen, war mein persönliches Anliegen, und ist auch gelungen!
Durch Beibehaltung des Gehaltsschemas kommen dann auch länger dienende Stationsärzte voll in den Genuss der Gehaltserhöhung.
Zusätzliche „Zuckerln“ wie bessere Bereitschaftsbezahlung und Zulagen für „Funktionsoberärzte“ ( Dienstplanersteller, Hygienebeauftragter, ... ) runden das Verhandlungsergebnis ab.
Summary: Mehr Gehalt bei etwas verkürzter Anwesenheit im Spital – als erster Schritt in die richtige Richtung annehmbar !
Dass das Gesamteinkommen eines Spezialisten, wie ihn ein Spitalsfacharzt darstellt, noch immer nicht wirtschaftsaliquot ist, bleibt genauso Fakt, wie die immer noch überlangen Gesamtdienstzeiten, die in keiner Weise ( Pensionsanrechnung, ... ) bedankt ist.
Es werden wohl noch einige Verhandlungen folgen müssen, aber vorerst liegt die Priorität in der Umsetzung dieses Gehaltsschemas auf alle übrigen angestellten Ärzte, wie die Med-Uni-Ärzte.
Ärztinnen und Ärzte der Ordensspitäler und einiger anderer Privatkrankenanstalten sind mittels Betriebsvereinbarung ohnedies direkt an das gültige S1-Schema gekoppelt.
Die AKTION FREIER ARZT wird auch weiterhin für eine Verbesserung der Situation der Spitalsärzte kämpfen.