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DER FREIE ARZT - Nr. 2/2008


GESUNDHEITSREFORM – Cui bono ?

  

Gesundheitsministerin A. Kdolsky und Sozialminister E. Buchinger haben den Gesetzesentwurf als Sozialpartnerpapier vorgelegt. Nichts ist daran „sozial“, nichts „partnerschaftlich“. Er entspricht in Zügen dem Reformpapier der Focusgruppe der Wirtschaftskammer  – geht deren Forderung nach aber nicht weit genug.

Facit: die Wirtschaft pfeift – die Politik tanzt.

Urplötzlich ist gewinnorientiertes Wirtschaftsdenken das Dogma der Gesundheit, nicht mehr die optimale medizinische Versorgung der Bevölkerung

Natürlich ist eine reine Staatsmedizin mit politischen Augen gesehen wirtschaftlicher , aber sie setzt eine völlige Vernichtung des besten Gesundheitssystems Europas voraus.

Ausbaden müssen es die Betroffenen – Patienten und ÄrztInnen!

 

Hier einige, uns Ärztinnen und Ärzte betreffende Eckpunkte des berühmt-berüchtigten SV-StrÄG gemäß Vorlage an den Ministerrat:

 

·       ELGA ( mit E-Medikationsdatenbank )

Verpflichtung der Teilnahme ALLER niedergelassenen Ärzte ( Kassen- und Wahlärzte ).

Der gläserne Patient ist geboren, jede Diagnose und Medikation elektronisch erfasst und für jeden „Gesundheitsanbieter“ wie Versicherungen etc. jederzeit einsichtig. Errichtungskosten zw. 500 Mio € und 1 Milliarde € (wenn nicht sogar noch mehr).

Die täglichen Kosten dafür bleiben an den Ärzten haften ( Errichtung, Zugang, Datenabruf... ) mit der Monopolstellung einer elektronischen Großfirma auf sämtliche Gesundheitsdaten Österreichs. Hinzu kommen noch ungeklärte Fragen der Haftung und der Untergrabung des wichtigen Gutes des Arztgeheimnisses.

 

·       Patientenquittung

Verursacht nach eigener Aussage von BM Kdolsky 400 Mio € an Kosten ohne nachvollziehbaren Effekt. Eine echte Aussage der Honorarnote ist bei bestehenden Deckelungen, Limiten und Degressionen nicht möglich, der Patient benötigt sie nicht, und sie ist bei Hausbesuchen und Heimvisiten sinnlos.

 

·       Möglichkeit der Teilkündigung und getrennte Gesamtverträge

Zielt auf die Spaltung der Ärzteschaft ab, wenn bei Nichteinigung bestimmter Leistungsabgeltungen Teilgesamtverträge oder Direktverträge möglich sind.

Die Landesärztekammern werden ausgebootet und die „Direktverrechner“ bei neuen Gesamtverträgen ohne Rücksicht auf Reihungslisten bevorzugt.

Das ist ein für Österreich einzigartiger Versuch „Kollektivverträge“ zu zerstückeln und stellt einen völligen Systembruch dar – den Tod des freien Arzttums.

 

·       Qualitätssicherung für Vertragsärzte

Evaluierung alle 5 Jahre unter Bedachtnahme der veranlassten ärztlichen Leistungen, die „ausreichend zweckmäßig und das Maß des Notwendigen nicht übersteigend“ sein müssen unter Bedachnahme auf empfohlene Behandlungsleitlinien. Billigstbieterordinationen gefährden die wohnortnahe Versorgung.

 

·       Einzelvertragskündigung

Bei Nichtentsprechen der Evaluierung unter Wegfall der „sozialen Härte-Klausel“

 

·       Aut idem-Regelung

Große Gefahr für die Patienten-Compliance.

Ein Einsparpotential ist nicht nachgewiesen ( siehe Deutschland ), die kolportierten Einsparmillionen beruhen  auf Ausgangsberechnungen: 100 % Originalpräparate vs. 100 % Generika. Weiters sind Haftungsfragen ungeklärt. Der Arzt ist der Behandler – nicht der Apotheker.

 

Dass dann noch so nebenbei eine „Holding der österreichischen SV“ gleich durch Verfassungsbestimmung eingeführt werden soll, bei der die Wirtschaftskammer gleichberechtigt mitstimmt und die Landeskassen entmachtet, sei dann nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Zahler und Anbieter in einer Hand – oder: potentielle Großgeldgeber beherrschen die medizinische Versorgung.

 

Insgesamt ein Gesetzesentwurf, der uns Ärztinnen und Ärzte zu Sklaven im weißen Kittel macht in ständiger Angst lebend, morgen noch einen Kassenvertrag  ( für alle Leistungen ? ) zu haben, und ihre „Folgekosten“ genau abwägen müßten.

Viele Jungärzte werden sich den Schritt in die Praxis 10 mal überlegen oder überlegen müssen, wenn sie keine Bank für einen Ordinations-Kredit finden bei der Unsicherheit eines 5-Jahresvertrages.

Viele Wahlärzte werden die Ordinationen schließen, wenn die Vollteilnahme an ELGA mit E-Rezept auf eigene Kosten die Einkünfte schrumpfen lässt.

Es wird dann  vermehrt weiße Flecken der (fach-)ärztlichen Versorgung und weitere Wege für die Patienten geben ( siehe Deutschland ).

 

Der Patient kommt mehrfach in die Bedrouille: mit komplizierten oder teuren Krankheiten ist er bei manchem Arzt nicht mehr so gern gesehen, seine Tabletten haben jeden Monat eine andere Farbe, in ein Spital kommt er nicht mehr ( Stichwort: Bettenreduktion, verkürzte Aufenthaltsdauer ), und bei jedem Bankkredit wird ihm seine Krankengeschichte unter die Nase gehalten.

 

Schon möglich, aber möglicherweise zu spät, wenn der Staat reumütig in wenigen Jahren versucht, das gute jetzige Gesundheitssystem zu exhumieren, das mit diesem Gesetzesentwurf zu Grabe getragen wird.

 

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