DER FREIE ARZT - Nr. 3/2008
Ende der überlangen Dienste?
KA-AZG-Novelle seit 1.9.2008 in Kraft
Mit der Novelle zum Arbeitszeitgesetz 2008 wird das, was in den Privatspitälern schon seit langem üblich ist nun auch für die öffentlichen Träger umgesetzt.
Es geht hierbei primär um den Strafrahmen, der nun auch in den öffentlichen Krankenhäusern in Analogie zu den Privathäusern verwendet werden kann. Konkret sieht das Gesetz nun bei Übertretungen im Wiederholungsfall Strafen im Einzelfall bis zu 3600 EUR vor, wobei dieser auf alle Übertretungen nach dem KA-AZG angewendet werden kann.
Bis dato war es so, dass von den Arbeitsinspektoren die Einhaltung der geplanten Arbeitszeiten in den Dienstplänen überprüft wurde. Durch Verschiebungen und Dienstübernahmen ist es jederzeit möglich die "Ist"-Pläne von den "Soll"-Plänen abweichen zu lassen, und so zu Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes beizutragen.
Ursache dafür ist die permanente und anhaltende Anspannung der Träger insbesondere im ärztlichen Personalbereich. Es darf der Hoffnung Ausdruck verliehen werden, dass die großen Spitalsbetreiber hier doch eher in ihr ärztliches Personal, als in mögliche Arbeitszeitprozesse ihre Gelder (Steuergelder!) investieren werden.
Parallel dazu ist die Personalsituation der einzelnen Abteilungen, noch einmal zu überprüfen. Es ist in Zeiten des kritischen Hinterfragens ärztlicher Leistungen in den Krankenhäusern absolut nicht mehr opportun darüber zu sprechen lieber „müde Spezialisten als wache Dilettanten“ zu beschäftigen, oder sich darüber Gedanken zu machen, dass ein Arbeitszeitgesetz für Ärzte in Ausbildung nicht gelten solle. Tatsache ist, dass die derzeitigen Höchstgrenzen der Arbeitsbelastung im Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz durchaus ausreichend sind, um bei jahrzehntelanger Einwirkung auf den einzelnen Spitalsarzt zu vor allem psychischen Erkrankungen zu führen.
Anachronistische Bemerkungen medizinischer Führungskräfte, ähnliche Zustände auch in der eigenen beruflichen Tätigkeit erlebt zu haben, sind unzulässig: das soziale Gefüge tendiert zunehmend dahin, die Gesamtarbeitszeit des Individuums zu reduzieren. Mediziner sind in den komplexen Entscheidungen, die sie jeden Tag zu treffen haben, intellektuelle Spitzensportler, denen auch Ruhe vergönnt sein muss.
Es darf im Spitalsbereich keinerlei Personalbedürftigkeit geben, sofern man - und das ist letztlich politischer Wille - das patientenfreundlichste Gesundheitswesen erhalten möchte. Das Ziel, sich das gesamten Gesundheitswesen einzuverleiben, mag zwar aus Sicht der Privatwirtschaft lukrativ sein, wird aber für den "kleinen Mann" einen deutlich schwereren Zugang zur Medizin zur Folge haben. Es kann aber dennoch nicht sein, dass hier trotz Umstrukturierung die entsprechende Personalressource nicht mit geplant wird.
Die Spitalsärzte werden weitere Anspannungen und damit verbundene weitere Überschreitungen des Arbeitszeitgesetzes im öffentlichen Bereich ganz sicher nicht mittragen.