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DER FREIE ARZT - Nr. 4/2008


Dr. Peter Topolovec

Dr. Eduard Schriebl

Dr. Peter Scheiber

MR. Dr. Jörg Garzarolli

Nacht-Bereitschaftsdienst

Jahrelang haben die meisten allgemeinmedizinischen KassenvertragsärztInnen außerhalb von Graz freiwillig und unbezahlt eine Nachtbereitschaft unter der Woche geleistet. In einigen Gebieten wurde dieses Service an den PatientInnen jedoch wieder eingestellt, nachdem es von keiner Seite die Bereitschaft gab, diese Leistung zu honorieren (die GKK honoriert bekanntlich nur den Pflicht-Dienst an Wochenenden und Feiertagen).

Nach ersten ergebnislosen Bemühungen vor Jahren, eine Lösung mit dem Land Steiermark zu finden, wurden im Herbst vorigen Jahres wieder Gespräche zu diesem Thema aufgenommen. Unabdingbar war für die Kammerverhandler die Prämisse, dass die Freiwilligkeit zur Teilnahme gegeben sein musste – neben anderen Bedingungen, die auf Grund von Erhebungen dem Wunsche der Kollegenschaft entsprachen. Schließlich war es ein Angebot von Seiten der Niedergelassenen an die Politik - an ihr lag es, dieses anzunehmen oder nicht.

Die Verhandlungen konnten nun erfolgreich abgeschlossen werden, eine entsprechende Vereinbarung wurde unterfertigt (das Land finanziert, die Ärztekammer organisiert).

Die Eckpunkte sind:

  • Die Teilnahme an der Wochentags-Bereitschaft von 19 Uhr bis 7 Uhr ist f r e i w i l l i g
  • Abgrenzung zum Notarzt-Dienst, Verfügbarkeit nur für unaufschiebbare medizinische Akutsituationen
  • Das Land stellt EUR 3,2 Mio. für die Honorierung bereit, das sind EUR 150,59 pro Dienst (Anm.: Erstgebot des Landes waren EUR 70.-)
  • Reduktion von 95 auf 85 Dienstsprengel für die Wochentags-Nachtbereitschaft
  • Beginn der Umsetzung per 1.4.2009 mit dem Ziel, in zwei Jahren eine Abdeckung von 90% zu erreichen
  • Evaluierung nach zwei Jahren, dann auch Valorisierung der Honorare
  • Wenn die Notdienst-Tel.Nr. 141 voll zentralisiert ist, erfolgt eine adäquate ärztliche Besetzung der RK-Zentrale (Filterfunktion)

 

Verhindert wurden folgende Punkte:

Ø       Allgemeine Verpflichtung zur Bereitschaftsleistung

Ø       Verpflichtung für Distriktsärzte, einen Teil ihrer Dienste im Rahmen der Dienstverpflichtung (kostenlos) zu absolvieren

Ø       Einbindung von Totenbeschau und StVO-Untersuchungen

Ø       Reduktion der Dienstsprengel auf rund die Hälfte lt. Studie des Landes

 

Der Kernpunkt der nun getroffenen Lösung ist, dass der Ärzteschaft kein System „von oben“ aufgezwungen wurde – die Ärzteschaft war der Angebotsleger. Daß die Einigung gerade noch rechtzeitig erfolgte, kann man aus dem aktuellen

Regierungsprogramm ableiten: eine (verpflichtende) Nacht-Verfügbarkeit ist dort als Zielsetzung mehrfach angeführt.

Nun geht es an die Umsetzung, die Vorbereitungen dazu laufen auf Hochtouren. Ausführliche Informationen werden folgen.

Jetzt ist die Ärzteschaft gefordert zu beweisen, dass sie reif und willens ist, diese Lösung praktisch umzusetzen, auch z.B. durch Zusammenlegung von kleineren Sprengeln mit dem Ziel geringerer Dienstfrequenzen. Sie kann der Öffentlichkeit demonstrieren, dass sie im Interesse einer wohnortnahen hausärztlichen Versorgung imstande ist, sich selbst zu organisieren und für den Erhalt des freien Arzttums eigenverantwortlich etwas zu tun.

 

P.S.: Für die AKTION FREIER ARZT kam immer nur in Frage, eine derartige Bereitschaft nur auf freiwilliger Basis einzuführen – mit der vorliegenden Lösung wurde dieses Ziel umgesetzt

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