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DER FREIE ARZT - Nr. 4/2008


Hospitation findet nun auch Eingang in die DFP-Richtlinie: Die von der AKTION FREIER ARZT in der Steiermark neu etablierte Form der Fortbildung von Ärzten bei Ärzten - die Hospitation hat Eingang in die DFP-Richtlinie der ÖÄK gefunden. Am 118. Kammertag wurde beschlossen, dass Hospitationen mit 6 Punkten pro Tag für das DFP voll anrechenbar sind, sofern dies zuvor gemeldet wurde und eine entsprechende Teilnahmebestätigung vorliegt. Somit konnte das steirische Modellprojekt erfolgreich in Österreich etabliert werden.

Laut jüngster Entscheidung des OGH ist es Ärzten erlaubt, Medikamente im Zusammenhang mit Diagnose und Therapie, also unmittelbar bei der Behandlung, abzugeben. Dies bedeutet, dass z.B. Injektabilia für diese Zwecke vorrätig gehalten werden können, NICHT jedoch, dass Medikamente allgemein abgegeben (verkauft) werden dürfen. Noch zu klären ist die Handhabung mit den Krankenversicherungs-trägern, sowie steuerliche Fragen und Ablauf des Bezuges.

Im Sinne einer Optimierung der Service-Aufgabe der Ärztekammer wird in den ehemaligen Ärztebank-Räumlichkeiten eine neue „Mitglieder-und Service-Stelle“ eingerichtet. Dort sollen viele Erledigungen erfolgen können, ohne ein Büro im Haus aufsuchen zu müssen. Zudem wird das Angebot an Öffnungszeiten in diesem Bereich deutlich ausgeweitet werden. Die Eröffnung ist für das Frühjahr 2009 geplant.

Als eine mögliche Alternative zur ELGA haben die Firma ICW und die UNIQA-Versicherung ein Produkt entwickelt : die LifeSensor-Gesundheitsakte. Mittels Zugangskarte kann vom Nutzer/Patient auf ein kostenpflichtiges Internet-Portal zugegriffen werden, auf welchem seine Gesundheitsdaten gespeichert werden. Der Patient bestimmt, welcher Arzt wie lange auf welche der persönlichen Daten zugreifen kann.

Die ÖÄK hat eine Aufklärungsrichtlinie bezüglich Diagnose, Therapie, Risiko, und Compliance für den ambulanten Bereich ausgearbeitet. Bekanntlich ist die Frage der Aufklärung bei eventuellen Verfahren immer wieder ein zentrales Thema. Mit dieser Richtlinie soll Niedergelassenen und in Ambulanzen Tätigen ein Rüstzeug in die Hand gegeben werden. Abzuwarten ist, wie das BMGF darauf reagieren wird.

Eine neue Gesellschaftsform – die „Europäische Privatgesellschaft SPE“ – auf EU-Ebene könnte möglicherweise Hoffnung sein, dass sich österreichische Ärzte (eventuell auch mit solchen aus anderen EU-Ländern) in Zukunft zu Kapitalgesellschaften zusammenschließen könnten.

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