DER FREIE ARZT - Nr. 1 & 2/2009
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Wenn es in gerichtlichen Verfahren zu Verurteilungen bzw. Schadensabgeltungen kommt, ist es fast immer einer der beiden Gründe: Dokumentation und/oder Aufklärung.
Um der Ärzteschaft ein besseres Instrumentarium in die Hände zu geben, arbeitet die Österreichische Ärztekammer an einer Aufklärungsrichtlinie. Mit dieser sollte zukünftig mehr Sicherheit für den Arzt/die Ärztin in diesem Punkt gegeben sein.
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Übergabepraxis: Mit dem letzten GKK-Kassenabschluss wurde auch die Möglichkeit für eine Übergabepraxis-Regelung für Kassenplanstellen geschaffen. Die Umsetzung ist derzeit noch nicht möglich, da über die finanziellen Bewertungskriterien bzw. den genauen Vergabemodus noch keine Einigung mit den in der Kurie Angestellte vertretenen Fraktionen erzielt werden konnte. Laut Ärztegesetz muß dazu eine Einigung im sg. Niederlassungsausschuss als Voraussetzung zur Beschlussfassung im ÄK-Vorstand bestehen.
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Die Gesundheitsplattform Steiermark plant, ein Konzept der strukturierten präoperativen Befundung umzusetzen bzw. zu finanzieren. Nach Salzburger Vorbild soll ein EDV-basiertes, auf den Patienten bzw. den geplanten Eingriff individuell zugeschnittenes Erhebungsprofil zur Anwendung kommen. Damit sollen „unnötige“ Voruntersuchungen, Doppelbefundungen und letztendlich Geld eingespart werden – insbesondere bei Laborparametern, EKG und Thorax-Röntgen.
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Zu einem drohenden Chaos entwickelt sich die Novelle zur Gesundheitstelematik-Verordnung: in dieser ist vorgesehen, dass zur Übermittlung sensibler Daten – dazu gehören auch patientenbezogene medizinische – kein Fax mehr verwendet werden darf (da angeblich zu unsicher…). Ursprünglicher Inkrafttretungstermin war der 1.1.2011, der neueste Entwurf sieht jedoch bereits den 1.1.2010 vor. Der Hut brennt – die Bundeskurie wurde bereits aufgefordert, raschest entsprechende Maßnahmen zu setzen, da ansonsten ein Kommunikationsdilemma droht.
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