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DER FREIE ARZT - Nr. 3/2009


Dr. Norbert Meindl

Zur Gruppenpraxis – ein steiniger Weg

Bereits vor einigen Jahren wurde die Möglichkeit auf legistischer Ebene geschaffen, dass sich Ärzte zusammenschließen können – und zwar in Form von Gruppenpraxen.

Diesem vorausgegangen sind heftige Bemühungen seitens der Standesvertretung und der Politik unter dem damaligen Sozialminister Haupt. Auch die derzeitige Politik sowie das im Sommer ausverhandelte Paket zur Gesundheitsreform zwischen Hauptverband und Ärztekammer sieht einen Ausbau der Zusammenarbeitsformen im Niedergelassenenbereich vor. Der Zweck der neuen Kooperationsmöglichkeiten besteht in der Zielsetzung einer ökonomischeren Zusammenarbeitsform, eines breiteren Serviceangebotes, längeren Öffnungszeiten und freier Arztwahl bei fachgleichen Gruppenpraxen als auch bei multikoloren Kooperationen.

Unter diesen versteht man die Zusammenarbeit von zwei, oder mehreren Kollegen einer Fachrichtung, bei multikoloren arbeiten mehrere Kollegen unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen. Der Vorteil dabei besteht darin, dass neben einer fachlichen Grundversorgung auch Spezialleistungen, wie sonst nur Spezialambulanzen möglich, angeboten werden.

So ist es möglich, dass in der Niederlassung neben allgemeinem internistischen Leistungsangebot auch Leistungen aus Zusatzfächern, wie zum Beispiel Rheumatologie oder Nephrologie für die Patientenversorgung auch in der Peripherie angeboten wird.

So könnte auch beispielsweise eine allgemeinmedizinische Gruppenpraxis ihr Spektrum durch Zusammenarbeit mit einem Spitalsarzt der Fachrichtung Psychiatrie ausbauen.

Diese qualitative Verbesserung des medizinischen Angebotes schließt ein, dass sich sowohl niedergelassene Kassenärzte, hauptberufliche Wahlärzte als auch Spitalsärzte mit freien Valenzen zu einer sinnvollen Gesellschaftsform zusammenschließen können. Dabei bietet die Zukunft sowohl die Möglichkeit einer OEG-Gruppenpraxis, als auch einer noch gesetzlich zu finalisierenden Gesellschaftsform der Ärzte-GmbH. Der Vorteil einer GmbH liegt darin, dass die wirtschaftliche Haftungsfrage neben fiskalischen Vorteilen für die Betreiber eine bessere ist. Im Vergleich zu den öffentlichen Ambulanzen der Krankenanstaltenträger ergibt sich damit auch finanziell eine ökonomischere Versorgung der Bevölkerung

Die AKTION FREIER ARZT verfolgt gemeinsam mit ihren Koalitionspartnern die Umsetzung dieser Zusammenarbeitsform. Bisher gibt es allerdings nur wenige existierende Gruppenpraxen. Der Grund dafür liegt in einer starren Haltung der steirischen Gebietskrankenkasse, die argumentiert, dass für sie die „Kopfzahl“ an Kassenvertragsärzten entscheidend ist damit eine Teilnahme von Wahlärzten und Spitalsärzten an dieser Gesellschaftsform unterbindet. Damit wird aber auch eine Qualitätsverbesserung für ihre Anspruchsberechtigten verhindert.

Die steirische Gebietskrankenkasse sei an dieser Stelle aufgefordert, ihre rigide Haltung zu überdenken und in konstruktive Gespräche einzutreten, um nicht nur den Zusammenschluss von Kassenvertragsärzten zu ermöglichen, sondern auch einem breiteren Angebotsspektrum an medizinischen

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