Wie fast nicht anders zu erwarten war, hat die
Bundesregierung dem Kassensanierungs – Papier nur mit Auflagen zugestimmt.
Den wesentlichsten Schritt, nämlich die Entlastung der
Sozialversicherungen von versicherungsfremden Leistungen, hat man nicht getan.
Ohne diesen wird es aber nicht gehen, will man keine Verschlechterung der
medizinischen Versorgungssituation der Österreichischen Bürger in Kauf nehmen:
das Bekenntnis zum weiteren guten Betreuungsstandard wäre dann nichts anderes als
eine populistische Worthülse.
Egal, um welche Größendimension es tatsächlich geht - die
kolportierten Zahlen differieren ganz beträchtlich - , die gewünschten
Einsparungen als Voraussetzung zur Finanzspritze aus Steuergeldern können nur
zu einem kleinen Teil indirekt aus dem niedergelassenen Bereich kommen.
Die niedergelassene allgemeinmedizinische und fachärztliche
Versorgung ist nachgewiesen wesentlich kostengünstiger als die in Ambulatorien.
Und trotzdem bestehen Ambitionen, diesen Bereich weiter auszuhöhlen und die
Patienten Richtung Krankenhaus zu lenken. Eine Chuzpe: statt Praxen zu stärken,
statt Spitalsambulanzen zu entlasten, statt die patientenfreundliche
wohnortnahe Versorgung zu fördern will man genau den entgegengesetzten Weg
gehen.
Eine wesentliche Maßnahme in diesem Zusammenhang wäre, den
ungefilterten direkten Patientenstrom in Richtung Ambulanzen einzudämmen. Da
eine finanzielle Barriere in seiner Wirkung fraglich ist (eine „Ambulanzgebühr“
hatten wir schon mal), wäre ein Ausweg z.B. ein vorgegebener Patientenpfad in
der Versorgungshierarchie. Das könnte auch Doppeluntersuchungen und
Parallelaktivitäten verhindern, somit wesentliche Kosteneinsparungen bringen.
Um das niedergelassene Angebot auch im zeitlichen Umfang
noch zu verbessern, werden Zusammenarbeitungsformen unumgänglich sein. Hier
liegt die große Hoffnung in der Möglichkeit der vermehrten Gründung von
Gruppenpraxen bzw. zukünftiger Ärzte-GmbH`s. Im Konsensuspapier Hauptverband-ÖÄK
ist letztere Möglichkeit ein wesentlicher Bestandteil, an der Realisierung wird
gearbeitet.
Die Informationstechnologie bzw. EDV gewinnt zunehmende
Bedeutung im ärztlichen Alltag, die Entwicklung ist unaufhaltsam. Böse Zungen
behaupten, daß das Interesse der einschlägigen Industrie an diesem Milliardengeschäft
der wahre Motor sei. Wie auch immer: die weiteren Entwicklungen bedürfen eines
strukturierten und partnerschaftlichen Vorgehens. Nutznießer von Anwendungen,
sprich die Sozialversicherungen, müssen zumindest einen Teil der finanziellen
Einsparungseffekte an die Anwender weitergeben: keine neuen Projekte ohne
vorherige Kosten-Nutzen-Kalkulation sowie die Abgeltung von Installations- und
Wartungskosten sind Mindestvoraussetzungen.
Der Umbau des Österr. Gesundheitswesens wird ein langer
Prozeß sein. Derzeit steht die Kassensanierung auf dem Programm, eine
Spitalsreform ist noch nicht in Sicht. Vieles, was in nächster Zeit auf Schiene
gesetzt wird, betrifft zumindest indirekt auch den stationären Bereich. Nicht
zu vergessen ist hierbei die Situation der in beiden Bereichen tätigen
Ärztinnen und Ärzte: die Interessen dieser wahrzunehmen, ist Aufgabe der
Standesvertretung. Und diese Aufgabe nehmen wir sehr ernst.
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