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DER FREIE ARZT - Nr. 3/2009


Der mit 1.April dieses Jahres eingerichtete freiwillige Bereitschaftsdienst unter der Woche außerhalb von Graz bewährt sich bestens. Daran nehmen allgemeinmedizinische Vertragsärzte und Wahlärzte teil. Es gibt bereits jetzt nur mehr wenige weiße Flecken, insbesondere bei Kleinst-Sprengeln. Aus den bereits individuell zusammengeführten Dienstsprengeln kommt positives Echo und Zufriedenheit. Die EDV-mäßige Diensteinteilung und Abrechnung funktioniert bestens.

Es wird derzeit daran gearbeitet, die Diensteinteilung der Wochenend- und Feiertagsdienste zukünftig ebenfalls mittels EDV durchführen zu können.

Gesundheitstelematikgesetz: bekanntlich soll das Faxen sensibler Daten (also auch medizinischer) nur mehr bis 31.12.2009 erlaubt sein, eine Verordnung verlängert die Frist bis 31.12.2010. Die unklare Entwicklung sollte Anlaß sein, sich rechtzeitig nach Alternativen umzusehen, welche es in Form medizinischer Datenübermittlungssysteme bereits erprobt gibt. Sollte die Fax-Möglichkeit möglicherweise doch bleiben, ist die elektronische Form trotzdem aus verschiedenen Gründen zu bevorzugen.

Health Consumer Index: Vor zwei Jahren lag Österreich noch an erster Stelle dieses Bewertungssystems der europäischen Gesundheitssysteme, heuer an vierter. Wesentlich zu dem Abrutsch hat beigetragen, daß die Anwendung von IT-Technologie nun einen bedeutend größeren Stellenwert einnimmt. Dies, seit ein Brancheninsider die Führung übernommen hat...

Nachfolgepraxis: Ein im Juli d.J. bekannt gewordenes oberstgerichtliches Urteil legt neue prinzipielle Aspekte in der Umsetzung der Nachfolgepraxis-Regelung dar. Daraus ergibt sich auch aus Sicht der Sozialversicherung eine geänderte Situation, welche derzeit analysiert wird. Aus dem Ergebnis werden dann die Konsequenzen/Möglichkeiten für eine Umsetzung zu definieren sein.

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