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DER FREIE ARZT - Nr. 3/2010


MR. Dr. Jörg Garzarolli

ÜBERGABE (Nachfolge-) PRAXIS – Eine unendliche Geschichte

Nach langen schwierigen und teilweise sehr mühsamen internen Diskussionen und Verhandlungen mit der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse liegt nun endlich ein unterschriftenreifes Ergebnis vor.

Mit dieser Lösung könnte es möglich werden, daß ein/e Kassenvertragsarzt/ärztin freiwillig am Ende der Praxistätigkeit für einen definierten Zeitraum mit einem Nachfolger und Übernehmer diese teilt.

Es wäre eine Win-Win-Situation für alle Betroffenen:

der Übernehmer kann in eine Kassenpraxis hineinwachsen und einen eingeführten Betrieb ohne die üblichen Anlaufrisken und -probleme übernehmen, der Übergeber kann sich sukzessive entlasten, kennt seinen Nachfolger und kann sich mit diesem bezüglich der Übernahmemodalitäten einigen. Und die Patienten gewöhnen sich gleitend an den neuen Arzt/die neue Ärztin und die Versorgung wird kontinuierlich weitergeführt.

Die wichtigsten Eckpunkte sehen derzeit so aus:

Bei der Übergabe einer Kassenpraxis (und nicht nur einer Nachfolgepraxis im obigen Sinne) an einen Übernehmer spielt auch der Praxiswert eine Rolle. Zur seriösen Ermittlung dieses Wertes wird die Kammer eine zwischen den Kurien abgestimmte offizielle Richtlinie aufgelegen.

Mit dieser Möglichkeit könnte einem immer wieder geäußerten Wunsch der Kollegenschaft nun endlich entsprochen werden. Sobald das Endergebnis vorliegt, erfolgt unmittelbar eine offizielle Information.

In einem nächsten Schritt wird die Kurie Niedergelassene ein weiteres Projekt angehen : eine Liberalisierung und Erweiterung von Vertretungsmöglichkeiten in den Praxen. Es ist zu hoffen, daß dieses Vorhaben bei der StGKK ein offenes Ohr findet – wir werden jedenfalls intensiv daran arbeiten.

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