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DER FREIE ARZT - Nr. 3/2010


Dr. Norbert Meindl

Ärztliche Zusammenarbeit und Arbeitsteilung - Die Zukunft der Patientenversorgung

Das Sparpaket der Bundesregierung beinhaltet einige in den letzten Tagen sehr heftig diskutierte Maßnahmen zur Budgetsanierung. Neben Kürzungen bei den Familienunterstützungen und Erhöhung der Mineralölsteuer ist auch eine Reduktion der Zahlungen an die Sozialversicherungen vorgesehen. Zwar haben die Kassen nach eigenen Angaben die vereinbarten Einsparungen und damit die Zielvorgaben erreicht, die Politik will aber ihre ursprünglichen Zusagen nun nicht in voller Höhe einhalten. Dafür lässt aber Bundesminister Stöger mit der Forderung einer Zentralisierung der Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens aufhorchen. Den Ländern soll also einiges an Kompetenz weggenommen werden mit der Zielsetzung einer höheren wirtschaftlichen Effizienz bei gleicher hoher Qualität der Patientenversorgung.

Nahezu zeitgleich wurden im Parlament die Ärzte-GmbH´s beschlossen, weil man sich davon eine Entlastung der Spitalsambulanzen und damit eine Kostensenkung erwartet - soweit die Theorie. Wesentliche Punkte im Gesetzestext lassen aber diese in einem sehr kritischen Licht erscheinen. So ist eine Anstellung von Ärzten nicht möglich, die Beschäftigung nichtärztlicher Mitarbeiter ist beschränkt und die Honorierung der erbrachten Leistungen zielt auf ein Pauschalsystem ab. Die Umsetzung wird auf Landesebene delegiert, dies erfordert mühsame Verhandlungen mit den Landesgebietskrankenkassen.

Soll die Patientenversorgung im niedergelassenen Bereich im Rahmen von neuen Zusammenarbeitsformen weiterhin auf einem hohen Niveau und ambulanzentlastend erfolgen, so wird ein höheres Maß an freiberuflichen Zusammenarbeitsformen notwendig sein. Die Einbindung von Spitalsärzten und Wahlärzten in GmbHs neben den bisherigen Kassenvertragsärzten wird sich als notwendig erweisen, da längere Öffnungszeiten und ein erweitertes Leistungsangebot der extramuralen Einrichtungen notwendig sein werden. Diese freiberuflichen ärztlichen Zusammenarbeitsformen haben dann neben den bisherigen Aufgaben der niedergelassenen Ärzte auch einen z.T. ambulanzersetzenden Versorgungsauftrag. Im Gegensatz zu den Spitalsambulanzen müssen sie ordentliche wirtschaftliche Ergebnisse erzielen und werden gegenüber öffentlichen Ambulanzen auch kostengünstiger sein. Einen Konkurs einer Spitalsambulanz kann es nicht geben, den einer Ärzte-Gmbh jedoch schon. Die Errichtung solch neuer Versorgungseinheiten unter rein ärztlicher Beteiligung wird aber auch sehr genau auf bestehende Einzelpraxen abgestimmt sein müssen. Dass die zukünftige ambulante extramurale Versorgung mit neuen Kooperationsformen ablaufen wird müssen ist zu erwarten, bietet sie doch neben wirtschaftlichen Vorteilen gegenüber Ambulanzen auch eine wesentlich bessere Möglichkeit der Arbeitsteilung der betreibenden Kollegen und vor allem bleibt auch die freie Arztwahl für die Patienten erhalten. Die hochqualitative medizinische Betreuung der Menschen ist unsere ärztliche Aufgabe, die Schaffung von Rahmenbedingungen und die Finanzierung ist Aufgabe der Politik.

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