DER FREIE ARZT - Nr. 1/2011
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Nach dem 3-Jahres-Vertrag stehen heuer wieder Verhandlungen mit der Stmk.GKK an. Diese müssen insbesondere im Leistungsbereich Adaptierungen an eine zeitgemäße Medizin, im Honorarbereich Aufholen zu betriebswirtschaftlichen Tarifen sowie Abgeltung für EDV-Adaptierungen bzw. den zunehmenden Verwaltungsaufwand beinhalten.
Zudem ist es unser Ziel, Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Niedergelassenen umzusetzen, z.B. auch in Form einer erweiterten Vertretungsregelung bzw. der realistischen Möglichkeit zur Umsetzung von mehr Gruppenpraxen.
Die GKK hat sich in den letzen Jahren finanziell konsolidiert – letztendlich auch mit Hilfe der VertragsärztInnenschaft. Jetzt ist es an der Zeit, daß die GKK wahr macht, was sie so gerne propagiert: „wir bieten unseren Versicherten bestmögliche Versorgung“. Das wir aber nur gehen, wenn sie von ihrer starren Mauerpolitik abgeht und den niedergelassenen Bereich in toto stärkt.
Nach langen fünf Jahren hat es im März d.J. erstmals wieder Gespräche mit den Verantwortlichen (Land / Gemeinden) zur ob. Problematik gegeben. Die ÄK hatte immer wieder auf die sich abzeichnende Situation als Folge der verwaisenden Distrikte hingewiesen und mehrfach Lösungen vorgeschlagen, bis dato ohne Echo. Bisher hat die Politik das Thema totgeschwiegen, jetzt brennt schön langsam der Hut – insbesondere für die betroffenen Regionen und die dort tätigen ÄrztInnen, wobei die Zahl ständig anwächst.
Es geht nicht nur um das in den Vordergrund gespielte Thema „Totenbeschau“, sondern auch um Lösungen für den sanitätsbehördlichen Bereich (UbG- und StVO-Gutachten). Möglicherweise wird es dazu neuer gesetzlicher Regelungen bedürfen, auch die Einbindung der AmtsärztInnen für diese Aufgaben ist zu diskutieren.
Die immer unerträglicher werdende Situation bedarf einer raschen und praktikablen Lösung. Hier können sich Land und insbesondere Gemeinden nicht ihrer auch gesetzlich vorgegebenen Verantwortung entschlagen.
Der erste Teil der Adaptierung des „Regionalen Strukturplanes Gesundheit“ bezeiht sich auf die Neustrukturierung des „akutstationären Bereiches“, wobei es zwei zentrale Themen gibt: Abbau von Betten in den stationären Einrichtungen bzw. teilweiser Neustrukturierung ds. und zweitens sollen sg. „AEE`s“ (Ambulante Erstversorgungseinheiten) geschaffen werden.
Im nächsten Schritt (vor dem Sommer?) sollen Letztere genauer definiert werden (Struktur, Aufgaben, personelle Besetzung, Finanzierung etc.).
Natürlich sind von Bettenabbau und Neustrukturierungen auch die Niedergelassenen zumindest indirekt betroffen. Zentrales Thema wird jedoch die Form der Umsetzung dieser neuen (? – was ist Unterschied zu bisherigen Ambulanzen?) Einrichtung sein.
Will man die teilweise ungefilterten Patientenzugänge bzw. Selbstzuweiser in den Griff bekommen, so ist das prinzipiell zu begrüßen. Nur werden dazu auch Begleitmaßnahmen nötig sein: Ausbau des niedergelassenen Bereiches in struktureller und finanzieller Hinsicht und Einführung von Selbstbehalten in den Ambulanzen für Patienten, die nicht wirklich Notfälle sind bzw. stationär aufgenommen werden.
Ein Angebot, wie eine solche dem stationären Bereich vorgeschaltete Einheit aus Sicht der Ärzteschaft aussieht könnte, ist den Verantwortlichen und Entscheidungsträgern bekannt. Eine Ärzte-GmbH wäre dazu die ideale Organisationsform.
Wie auch immer die Lösung aussehen wird – massiven Protest, Gegenmaßnahmen und das Ausschöpfen aller juristischen Möglichkeiten würde es geben, sollte daran gedacht werden, Kassenverträge mit den Trägern für den Bereich der Ambulanzen direkt abzuschließen. Das wäre eine Kampfansage gegenüber allen VertragsärztInnen – dagegen sind wir vor drei Jahren bereits auf die Straße gegangen!
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