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DER FREIE ARZT - Nr. 2/2011


Dr. Eiko Meister Dr. Wolfgang Planinz

Kooperationen statt Staatsmedizin

 

Die Tendenz der Gesundheitspolitik weiter an der Staatsmedizin festzuhalten scheint weiterhin ungebrochen.

Mit der Revision des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit (ÖSG) 2010 werden bereits dort wieder Versorgungsformen publiziert, gegen die wir vor drei Jahren auf die Straße gegangen sind. Das Thema war damals das Schreckgespenst der AVZ (ambulante Versorgungszentren), das die Ärzte protestieren lies.

 

Gesundheitspolitik macht weiter Staatsmedizin in den Ambulanzen

 

Ende 2010 wird dann der  vom Gesundheitsministerium beauftragte und oben schon genannte ÖSG 2010 publiziert. Und hier findet sich dann ein „neues altes“ Konstrukt: Auf Seite 28 finden erstmals die ZAE´s (zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten) und AEE´s (ambulante Erstversorgungseinheiten) den Weg in die Öffentlichkeit, die im Grund nichts anderes sind, als die „alten“ AVZ.

Die Strukturen sind gleich, der Hintergrund ist die Verlagerung der Facharzt-Medizin in die Ambulanzen.

Als Steuerungsgrund wird immer die kostengünstigere Versorgung in den Ambulanzen genannt, obwohl das bis jetzt niemand bewiesen hat.

Heruntergebrochen auf Landesebene heißt das Papier dann RSG und wird auch jetzt den ambulanten Bereich mit einschließen. Die Grafik zeigt die komplexen zusammenhänge, die hier abgebildet werden sollen, will man das Produkt als ernsthaftig bezeichnen.

 

Der einhellige Grundtenor der zu teuren Spitalsbetten, deren Überkapazitäten zu kappen seinen, klingt weiter laut mit, gleichzeitig soll aber auch der ambulante / niedergelassene Bereich diese Kapazitäten übernehmen – oder doch nicht?

Weil hier zahlen ja andere Organisationen.

 

Kasse will stationäre Überkapazitäten kappen, lässt aber keine neuen Köpfe ins System

 

Und die GKK hat ja namens ihres Obmanns Josef Pesserl sehr deutlich gemacht, was sie vom zahlen und Übernahme von Kapazitäten hält. Nichts nämlich.

Nur ist dieser Zugang zu kurzsichtig und mit einer Reform des Gesundheitswesens nicht wirklich kompatibel, weil der Ist-zustand perpetuiert wird.

 

Es gibt mehrere wichtige Lösungsansätze:

Die mit Vorhaltecharakter geführten Spitalsambulanzen könnten über Kooperationen mit niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen als multikolore Gruppenpraxen geführt werden. Durchaus in den Ambulanzräumen, die vom Träger zu marktüblichen Preisen vermietet werden. Das Konstrukt könnte sogar soweit gehen auch das Pflegepersonal zu übernehmen.

 

Gruppenpraxen statt Ambulanzen

Ambulatorien versorgungswirksam öffnen

 

Gleichzeitig könnte sich auch die Kasse überlegen ihre Ambulatorien länger offen zu halten, um auch hier ihrem Versorgungsauftrag noch besser gerecht werden zu können. Die Infrastruktur hierfür ist vorhanden.

 

In den Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen ist neben der adäquaten pflegerischen Voraussetzung auch zwingend eine ärztliche Versorgung sicher zu stellen. Ob das im Sinne von Werkverträgen, Anstellungen oder ähnlichen Konstrukten stattfindet haben Arbeitsrechtler zu klären. Der springende Punkt ist die Vermeidung von „Boomerang“-Patienten, die aus der stationären Behandlung entlassen werden und oft noch am selben Tag wieder in den Ambulanzen landen, weil die Medikation nicht übernommen wird, oder die Weiterbehandlung nicht möglich ist.

Kostenlos wird der ärztliche Einsatz nicht sein. Aber effektiver.

 

Es ist die Aufgabe der Vertretung diese Möglichkeiten der Politik und den Entscheidungsträgern zu offerieren, gleichzeitig Modelle zur Umsetzung zu entwickeln und die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung zu schaffen.

Und letztlich braucht es auch Kolleginnen und Kollegen, die bei solchen Modellen mitwirken möchten.

 

Damit der Beruf des Arztes ein freier bleibt, und kein verstaatlichter.

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