DER FREIE ARZT - Nr. 2/2011
Dr. Eiko Meister
Dr. Norbert Meindl
Dr. Jörg Garzarolli
RSG 2011 beschlossen: Sparen für die Struktur?
Am 29. Juni 2011 war es soweit. Nach Ankündigung im April wurde an diesem Tag der RSG 2011 ohne Zustimmung der Ärztekammer und des Städtebundes in der Gesundheitsplattform Steiermark beschlossen.
Schon in der Kritik im April wurde die Frage aufgeworfen, ob der regionale Strukturplan eher regionaler Sparplan heißen sollte.
Die gravierendsten Veränderungen in dieser Planung, die in der aktuellen Version einen Horizont bis zum Jahr 2020 enthält, war bekanntlich die Übersiedelung der Abteilung für Innere Medizin von der Stolzalpe nach Judenburg, sowie die Schließung von Hörgas Enzenbach und Übersiedlung der Abteilungen nach Graz.
Gleichzeitig wird auch das alte Chirurgiekonzept teilweise zur Umsetzung gebracht. Es kommt dabei wie auch in den Tagesmedien berichtet zur Umstellung von Vollabteilungen zu dislozierten Wochenkliniken und Tageskliniken. Diese haben ein reduziertes Angebot, und haben die Basisversorgung der lokalen Bevölkerung zu erledigen.
Die Ausbildung sei gesichert, da die Abteilung in Zusammenarbeit mit der Mutterabteilung in Rotation bespielt wird.
„Dies sei bereits im Bereich des LKH Fürstenfeld/Feldbach gut etabliert“ – so der O-Ton.
Bettenreduktionen im ganzen Land
Sorgenvoll wird der Blick, wenn man auf die geplant Bettenreduktionen im Bereich Graz schaut. Hier kommt es durch Zusammenlegungen und Reduktionen zu einer dramatischen Verminderung von Betten vorallem im Bereich der Inneren Medizin.
Will man positive Aspekte herausarbeiten, so scheinen die Konzentrationen von Fächern in einer Versorgungsregion ein sinnvoller Weg zu sein die Qualität der angebotenen Leistungen durch entsprechenden Frequenzen auch halten zu können, was letztlich auch den Patienten zu Gute kommen wird.
Insgesamt scheint aber zumindest ein Teil der Geschwindigkeit in der Umsetzung herausgenommen worden zu sein, da eine Umsetzung des Planes bis 2015 einem Brachialakt entsprochen hätte.
Niedergelassener Bereich in Planung einbezogen
Interessant wird die Betrachtung des niedergelassenen Bereiches (im Plan ambulanter Versorgungsbereich getauft) dann, wenn sich hier die Planer im Landesauftrag erstmals sehr deutlich Gedanken um die zukünftige Verteilung von Planstellen machen.
Hier ist zu befürchten gewesen, dass sich das Land in einen gesetzlich glasklar durch die Partnerschaft Ärztekammer / Sozialversicherung geregelten Bereich einzumischen beginnt. Diese Bedenken wurden von der Landesrätin in der Plattformsitzung verbal weitgehend zerstreut.
Auffällig bleibt dennoch, dass das ambulante Versorgungskonzept sehr spitalslastig stattfindet und bei „tendenziellem“ Lesen des Berichtes Spitalsambulanzen eine Planstelle zumindest in der Planung overrulen könnten.
Man hatte auch hier einige Mühe seitens der Planer des RSG zu erklären, dass diese Vorgabe nur für bestehende Ambulanzen gelte.
Als positiver Teilaspekt ist zusehen, dass wenigstens die Diskussion über die Umsetzung der AEE in den Bezirken auch mit der Kammer und dem Träger diskutiert und mehrere Modelle versucht werden sollen.
Unser Wunsch hier ambulanzersetzende Gruppenpraxen zu etablieren bzw. niedergelassene Fachärzte mit einzubinden, oder auch Mischformen anzudenken, wurde zumindest nicht kategorisch vom Tisch gewischt.
GKK blockiert weiter
Unrühmlich und letztendlich einer der Hauptgründe für die Ablehnung des RSG 2011 ist wieder einmal die Rolle der Steiermärkischen GKK. Unsere zentralen Forderungen an diese hatten gelautet: Förderung der Bildung von Gruppenpraxen als wesentliches Element einer zukünftig weiter verbesserten Versorgung bzw. Möglichkeit eines auch zeitlich erweiterten Angebotes. Bekenntnis bzw. Zusage, zusätzliche Planstellen auch zusätzlich zu finanzieren (d.h. nicht zu Lasten des bestehenden Honorarvolumens und damit indirekt auf Kosten der tätigen Vertragspartner), sowie nicht nachbesetzte Planstellen mit einer Schließungsentschädigung an den bisherigen Vertragsarzt abzugelten. Diese Zusage ist nicht erfolgt – die üblichen Blockaden finden damit ihre Fortsetzung.
Es gibt jetzt aber vor allem im ambulanten Bereich doch noch Spielraum für neue Modelle im Sinne der Ärzteschaft. Verkehrt herum ist es positiv zu bewerten, dass die Standesvertretung erstmals in die Diskussion einbezogen wird und man sich seitens des Landes aus der kompletten „Hau drauf und Schluss“ – Taktik zurückgenommen hat: die konstruktive Kritik der Ärztekammer durch die Vorlage konkreter Vorschläge hat offensichtlich doch Früchte getragen.
Das Thema ist auf jeden Fall noch nicht beendet und der Strukturplan wird laufende Überarbeitungen erfahren müssen, um auch wirklich lebbar umgesetzt werden zu können.
Da noch immer kein umsetzungsfähiger Psychiatrieplan besteht, das Notarztwesen ungeregelt ist und auch die Lenkungsmechanismen für die Patientenströme weiterhin vollständig fehlen, kann man den Plan nur maximal „halbfertig“ bezeichnen.
Denn jeder Architekt weiß: Je länger und besser man plant, desto besser gelingt die Ausführung.